In einigen Fällen wird ein Kostenträger nicht abgerechnet, selbst wenn dieser richtig im Auftrag hinterlegt und dem Bewohner zugewiesen ist. In diesem Artikel erfahren Sie gern mehr zu diesem Sachverhalt: 


Mögliche Ursachen
Ist bei einem Selbstzahler in der Kostenaufteilung "Summe der Einkünfte" hinterlegt, müssen die Einkünfte des Bewohners eingetragen werden unter:
  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Abrechnung
Ein Kostenträger muss beim Bewohner hinterlegt werden unter: 
  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Kontakte
Weitere Möglichkeiten:
  • Es wird versucht eine Leistung abzurechnen, die einem Kostenträgertypen zugeordnet ist, welcher beim Bewohner nicht existiert
  • Die Zuordnung der Entgeltvereinbarungen zu Leistungsgrundlagen ist falsch.  Wichtig ist, dass in einer Entgeltvereinbarung die Kurzzeit- und Verhinderungspflege NICHT gleichzeitig mit der vollstationären Pflege zugeordnet sind, da diese Pflegearten ganz unterschiedlichen Berechnungsregeln zugrunde liegen. Im ungünstigsten Fall wird ein Kostenträger gar nicht abgerechnet

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