Sie bekommen beim Erstellen einer Rechnung die Fehlermeldung, dass ein Restbetrag keinem Kostenträger zugeordnet werden kann? Gern finden Sie in diesem Artikel die Lösung hierzu: 


Lösung

Überwiegend wird folgende Kombination in der Kostenaufteilung im Auftrag verwendet:

  1. Pflegekasse - Grenze Pflegegrad
  2. Selbstzahler - Summe der Einkünfte
  3. Sozialhilfeträger - Unbegrenzt

In diesem Fall wird geprüft, ob der Bewohner tatsächlich einen Anspruch auf Sozialhilfe hat und ob in diesem Fall ein Sozialhilfeträger beim Bewohner hinterlegt ist. Des Weiteren ist zu überprüfen, ob in der Administration hinterlegt ist, dass ein Sozialhilfeträger nur dann abgerechnet wird, wenn ein Sozialhilfeanspruch beim Bewohner hinterlegt ist.


Schritt-für-Schritt Anleitung
Kontakte überprüfen
  1. Öffnen Sie hierfür das Modul Verwaltung
  2. Wählen Sie nun bitte den jeweiligen Bewohner im Bereich Bewohner aus
  3. Öffnen Sie den Reiter Kontakte
  4. Ist ein passender Kostenträger im Fenster Kostenträger hinterlegt? 




Administrative Einstellung
  1. Öffnen Sie hierfür das Modul Administration
  2. Wählen Sie bitte  Abrechnung
  3. Klicken Sie nun auf Abrechnungseinstellungen
  4. Klicken Sie auf den Reiter Trägerweite Einstellungen 1 
  5. "Eine Abrechnung mit Sozialhilfeträgern ist nur bei einem genehmigten Sozialhilfeanspruch des Bewohners möglich ab...". Ist diese Option gesetzt, muss überprüft werden, ob der Anspruch hinterlegt ist. Hierfür folgen Sie bitte den folgenden Schritte:
  6. Öffnen Sie das Modul Verwaltung
  7. Wählen Sie den jeweiligen Bewohner im Bereich Bewohner aus
  8. Klicken Sie auf den Reiter Abrechnung
  9. Ist der Sozialhilfeanspruch im Fenster Anspruch auf Sozialhilfe / weitere Zuschüsse hinterlegt?