In einigen Fällen wird ein Kostenträger nicht abgerechnet, selbst wenn dieser richtig im Auftrag hinterlegt und dem Bewohner zugewiesen ist. In diesem Artikel erfahren Sie gern mehr zu diesem Sachverhalt: 



  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Abrechnung


  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Kontakte


  • Es wird versucht eine Leistung abzurechnen, die einem Kostenträgertypen zugeordnet ist, welcher beim Bewohner nicht existiert
  • Die Zuordnung der Entgeltvereinbarungen zu Leistungsgrundlagen ist falsch.  Wichtig ist, dass in einer Entgeltvereinbarung die Kurzzeit- und Verhinderungspflege NICHT gleichzeitig mit der vollstationären Pflege zugeordnet sind, da diese Pflegearten ganz unterschiedlichen Berechnungsregeln zugrunde liegen. Im ungünstigsten Fall wird ein Kostenträger gar nicht abgerechnet



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