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Der GKV-Spitzenverband erarbeitet regelmäßig Richtlinien für den elektronischen Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Abrechnungsstellen. Diesbezüglich wurde auch die Technische Anlage überarbeitet und steht künftig in der Version 17 zur Verfügung. Diese ist ab dem 01.01.2023 anzuwenden. Die vorherige Version 16 verliert damit zum Jahresende 2022 ihre Gültigkeit. In der aktuellen MediFox ambulant Version wurde die neue Technische Anlage bereits implementiert und wird zum Jahreswechsel 2023 automatisch angewendet. Zudem wird direkt die Technische Anlage 18 berücksichtigt, die bereits ab dem 01.07.2023 in Kraft tritt. So sind Sie schon jetzt optimal für den künftigen Datenaustausch vorbereitet.

In den Detaildaten der Datenannahmestellen können Sie die Gültigkeit der Technischen Anlagen noch einmal überprüfen. Die neue Versionskennung in den Sendungsdateien sowie die weiteren technischen Anpassungen werden ab dem 01.01.2023 für die Technische Anlage 17 und ab dem 01.07.2023 für die Technische Anlage 18 ebenfalls automatisch berücksichtigt. Auch wurde für den Datenaustausch für den SGB XI Bereich die Technische Anlage 4 implementiert, diese ist ebenfalls ab dem 01.01.2023 gültig. 

Mit den neuen Technischen Anlagen wurde auch die Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V hinzugefügt. Diese wird angegeben, wenn die Abrechnung der Leistung durch einen ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst oder durch eine Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI erfolgt. Bei Erfüllung dieser Voraussetzung wird die Angabe der Beschäftigtennummer zu einem Pflichtfeld. Sollte die Person, die die Leistung erbracht hat, über keine Beschäftigtennummer verfügen, wird ein Ersatzwert aus folgender Schlüsseltabelle verwendet:

999999999 = Leiharbeitnehmer(in) ohne Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V
999999998 = neuer Beschäftigte(r), die/der noch nicht über eine Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V verfügt
999999997 = Beschäftigtennummer nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V fehlt aus sonstigem Grund

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre mobilen Geräte updaten und synchronisieren bevor Sie das Update für MediFox ambulant installieren. Ansonsten droht Ihnen ein Datenverlust.

Lösungsweg

Beschäftigungsnummer hinterlegen

Die Beschäftigungsnummer kann in MediFox ambulant in den Mitarbeiter-Stammdaten direkt unter den Qualifikationen hinterlegt werden.

Sollte der Mitarbeitende noch keine eigene Beschäftigungsnummer haben, dann kann diese beantragt werden. Weitere Informationen zu den Beschäftigungsnummern finden Sie hier.

Hintergrundinfo

Auf den Leistungsnachweisen zur Abrechnung werden Felder gelb markiert, wenn dort Handzeichen ohne hinterlegte Beschäftigtennummer gesetzt werden. Auf den mobilen Geräten (CareMobile, CarePad) sowie den Leistungsnachweisen erscheinen jedoch weiterhin lediglich die Handzeichen.

Nur für die unter Einstellungen / Datenaustausch / Konfiguration für den Datenaustausch hinterlegten Grundlagen, wird die Beschäftigtennummer berücksichtigt.