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Anliegen

Die Rechnung kann nicht an den Sozialhilfeträger erstellt werden, obwohl beim Bewohner ein gültiger Sozialhilfeträger hinterlegt ist. Auch im Auftrag erscheint alles normal. Der Kostenträger ist mit einer unbegrenzten Beteiligung hinterlegt. 

Die Rechnungen an die anderen Kostenträger können ohne Weiteres erstellt werden. 

Lösung

In diesem Fall muss überprüft werden, ob in der Administration eingestellt ist, dass der Sozialhilfeträger nur dann berechnet wird, wenn ein gültiger Sozialhilfeanspruch beim Bewohner hinterlegt ist. 

Schritt-für-Schritt Anleitung
  1. Öffnen Sie die Administration
  2. Wählen Sie den Bereich Abrechnung
  3. Klicken Sie auf Abrechnungseinstellungen 
  4. Öffnen Sie das Register Trägerweite Einstellungen 1
    → Dort gibt es die Option "Eine Abrechnung mit Sozialhilfeträgern ist nur bei einem genehmigten Sozialhilfeanspruch des Bewohners möglich ab:

Wenn diese Option gesetzt ist, muss beim Bewohner zwingend ein Sozialhilfeanspruch hinterlegt sein. 

Überprüfen des Anspruchs beim Bewohner
  1. Öffnen Sie die Verwaltung
  2. Wählen Sie den entsprechenden Bewohner im Bereich Bewohner aus
  3. Öffnen Sie das Register Abrechnung
  4. Im Fenster Anspruch auf Sozialhilfe / weitere Zuschüsse muss die GEnehmigung des Sozialhilfeträgers über das Pluszeichen eingetragen werden. 
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