Die Rechnung kann nicht an den Sozialhilfeträger erstellt werden, obwohl beim Bewohner ein gültiger Sozialhilfeträger hinterlegt ist? Auch im Auftrag erscheint alles in Ordnung? Der Kostenträger ist mit einer unbegrenzten Beteiligung hinterlegt. Die Rechnungen an die anderen Kostenträger können Sie gern ohne Weiteres erstellen. 


Lösung

In diesem Fall ist zu überprüfen, ob in der Administration eingestellt ist, dass der Sozialhilfeträger nur dann berechnet wird, wenn ein gültiger Sozialhilfeanspruch beim Bewohner hinterlegt ist. 


Schritt-für-Schritt Anleitung
  1. Öffnen Sie bitte die Administration
  2. Wählen Sie den Bereich Abrechnung
  3. Klicken Sie auf Abrechnungseinstellungen 
  4. Öffnen Sie nun das Register Trägerweite Einstellungen 1
    → Dort erscheint die Option "Eine Abrechnung mit Sozialhilfeträgern ist nur bei einem genehmigten Sozialhilfeanspruch des Bewohners möglich ab:


Wenn diese Option gesetzt ist, ist beim Bewohner zwingend ein Sozialhilfeanspruch zu hinterlegen. 

Überprüfen des Anspruchs beim Bewohner
  1. Öffnen Sie hierfür die Verwaltung
  2. Wählen Sie bitte den entsprechenden Bewohner im Bereich Bewohner aus
  3. Öffnen Sie nun das Register Abrechnung
  4. Im Fenster Anspruch auf Sozialhilfe / weitere Zuschüsse ist die Genehmigung des Sozialhilfeträgers über das Pluszeichen "+" einzutragen.