Es kommt immer mal vor, dass Leistungen nicht einheitlich korrigiert werden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen gern, was Sie in einem solchen Fall bitte beachten. 

Beispiel

Im folgenden Beispiel ist der Bewohner am 10.11.2018 verstorben. Die Korrekturrechnung des Selbstzahlers sieht wie folgt aus:

Beispiel einer Rechnungskorrektur

Wie Sie auf dem Bild sehen können, werden für den Pflegegrad die nicht mehr gültigen Tage gutgeschrieben. Wohingegen den anderen Leistungen der ganze Monat gutgeschrieben wird und die anwesenden Tage neu berechnet werden. 


Grund

Der Grund für die unterschiedliche Korrektur liegt an der Verschiebung der Leistungen. Aufgrund der Tatsache, dass die Pflegekasse nicht mehr den vollen Pflegegrad ausschöpft, verschieben sich verschiedene Leistungen zu anderen Kostenträgern. 


Ursprüngliche Rechnungen
Ursprüngliche Rechnung der Pflegekasse

Rechnung an die Pflegekasse
Ursprüngliche Rechnung an den Selbstzahler

Rechnung an den Selbstzahler

Der Gesamtbetrag beträgt 3.106,19 €. Wie Sie auf dem Bild sehen können, überschreitet die Leistung PG3 den Höchstbetrag des Pflegegrades um 407,15 €. (1.669,15 € - 1.262 €). Da dieser Betrag den Höchstbetrag überschreitet, bezahlt die Pflegekasse diese Summe nicht. Dieser Betrag wird vom nächsten Kostenträger getragen, in diesem Fall vom Selbstzahler. Das gleiche Prinzip findet auch Anwendung mit dem Selbstzahler und der Leistung UVP. Da der Selbstzahler 407,15 € von PG3 übernimmt, bezahlt er von der Leistung UVP nur noch 142,85 € (550 € Einkünfte - 407,15 € des PG3). Den Restbetrag bezahlt der Sozialhilfeträger. 

  • Pflegekasse = 1.262 € aus der Leistung PG3
  • Selbstzahler = 550 € (Summe der Einkünfte) = Restbetrag von PG3 (407,15 €) + Anteil UVP (142,85 €)
  • Sozialhilfeträger = 1.294,19 € =  Restbetrag UVP (731,42 €) und IVK EZ (562,77€) 


Erklärung der Korrekturrechnungen

In diesem Beispiel verstirbt der Bewohner nun am 10.11.2018 und wird die Leistung nur bis zum 10.11.2018 berechnet. Daraus ergeben sich folgende Beträge:

10 x PG3 (54,87 €) = 548,70 € neuer Gesamtpreis
10 x UVP (28,74 €) = 287,40 € neuer Gesamtpreis
10 x IVK EZ (18,50 €) = 185,00 € neuer Gesamtpreis

Da PG3 in diesem Fall den Höchstbetrag unterschreitet, übernimmt die Pflegekasse den kompletten Betrag von 548,70 €. Insgesamt müssen von der Pflegegradleistung dafür 1.120,45 € korrigiert werden (1.669,15 € ursprünglicher Gesamtpreis - 548,70 € neuer Gesamtpreis). 

Der Gesamtpreis, der abgezogen wird, beträgt 1.120,45 €. Da die Pflegekasse ursprünglich nur 1.262 € bezahlt hat, erhält diese eine Gutschrift in Höhe von 713,30 € (1262 € - 548,70 €). Das lässt sich leicht erklären: Von der Gesamtanzahl der Tage werden die ungültigen Tage abgezogen (30,42 Tage  - 20,42 Tage = 10 Tage).


Neue Rechnung der Pflegekasse


Die Differenz der Gutschrift für PG3 erhält der Selbstzahler. Abgezogener Gesamtpreis von 1.120,45 € - 713,30 € = 407,15 € Gutschrift.


Neue Rechnung des Selbstzahlers


Warum werden bei den Leistungen UVP und IVK EZ der komplette Monat abgezogen und teilweise neuberechnet? 

Der Selbstzahler bezahlt die Summe seiner Einkünfte, das sind 550 €. Ursprünglich ist der Selbstzahler für 142,85 € von der Leistung UVP aufgekommen, da er einen Teil von PG3 mitgetragen hat. Da nun PG3 vollständig von der Pflegekasse bezahlt wird, kann der Selbstzahler den komplett neuen UVP-Betrag bezahlen. Das sind 287,40 €. 

Würden jetzt von der Ursprungsrechnung 20,42 Tage abgezogen werden, wie bei PG3, gäbe es einen Gesamtpreis von -586,87 €. Unter der Spalte "Ihr Anteil" würde beim Selbstzahler der zu zahlende Wert von 144,55 € (287,40 € - 142,85 €) stehen. Dies würde bei vielen Angehörigen zu Verwirrung führen, da die Frage aufkäme, warum der Selbstzahler für diese Leistung bezahlen solle. Schließlich stellt der Gesamtpreis der Leistung einen Minusbetrag dar. 

Deshalb wurde das Programm in solchen Fällen so entwickelt, dass der komplette Monat mit dem ursprünglichen Zahlungsbetrag der Leistung gutgeschrieben und der neu zu zahlende Betrag in Rechnung gestellt wird. 

Der Wert des Gesamtpreises ist demnach immer höher als der Wertanteil des Kostenträgers.