Legen Sie eine separate Entgeltvereinbarung (kurz EGV) für die Intensivpflege an, befüllen Sie diese mit den vorher angelegten Leistungen und deren Leistungspreise und konfigurieren Sie die entsprechenden Berechnungsregeln. 

Anlegen der EGV
  1. Öffnen Sie die Administration
  2. Wählen Sie im Auswahlmenü der Abrechnung die Entgeltvereinbarung aus. 
  3. Legen Sie über die Schaltfläche Neu eine neue EGV an. 
  4. Wählen Sie eine eindeutige Bezeichnung. Z. B. "§ 37c SGB V - Außerklinische Intensivpflege". 
  5. Setzen Sie den Haken vor der Leistungsgrundlage § 37c SGB V. 
  6. Da die Leistungen per DTA übergeben werden, muss der Bereich Datenaustausch nach § 302 SGB und § 105 SGB XI ausgefüllt werden.  
  7. Wechseln Sie in das Register Leistungspreise
  8. Mit dem Plus-Symbol fügen Sie nach und nach die Leistungen hinzu, die Sie anhand des vorherigen Artikels angelegt haben. 
  9. Geben Sie die jeweiligen Angaben, wie Preis und Berechnungsart, an.
     
    • Bei den Pflegeleistungen, Ausbildungsumlagen, Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung wählen Sie Tagespauschale mit Durchschnitt und tragen den jeweiligen Preis ein. 
    • Bei der Leistung Häusliche Krankenpflege (Intensivpflege) hinterlegen Sie die Tagepauschale und tragen den jeweiligen Preis ein. 
    • Bei der Leistung Abzug Anteil Pflegekasse (Intensivpflege) hinterlegen Sie als Preis 0 Euro. Somit ist es egal, ob Sie eine Tages- oder Monatspauschale auswählen. 

  10. Setzen Sie den Haken bei Beim Datenaustausch als Gesamtbetrag pro Monat übergeben. 
  11. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit OK
  12. Fügen Sie nacheinander alle Leistungen hinzu, auch die Abwesenheitsleistungen. 
Berechnungsregeln hinterlegen
Berechnungsregeln 1

Beim Hinterlegen der Bereiche Begrenzung auf den Höchstbetrags des Pflegegrades und Staffelung nach Pflegegrad orientieren Sie sich an der EGV für den § 43 SGB XI . Wählen Sie hierbei jedoch die entsprechenden Intensivpflegeleistungen aus, die Sie anhand des vorherigen Artikels angelegt bzw. bearbeitet haben. 

Auch im Bereich Ermäßigung bei Abwesenheit können die Leistungen wie in der EGV für den § 43 SGB XI  hinterlegt werden. Für die Leistung Häusliche Krankenpflege (Intensivpflege) tragen Sie ein, dass keine Abrechnung bei Abwesenheit ab dem 1. Abwesenheitstag erfolgt. 


Berechnungsregeln 2

Orientieren Sie sich hier beim Ausfüllen ebenfalls an der EGV für den § 43 SGB XI 

Berechnungsregel 3
  1. Klicken Sie im Bereich Abzug von weiterberechneten Kostenanteilen auf das Plus-Symbol, um eine Berechnungsregel hinzuzufügen. 
  2. Klicken Sie unter Einstellungen für die Abrechnung auf das Plus-Symbol und wählen Sie die Leistung Abzug Anteil Pflegekasse (Intensivpflege) aus. Die Bezeichnung wird dadurch automatisch gefüllt. Diese kann selbstverständlich angepasst werden. 
  3. Setzen Sie den Haken vor Pflegekasse und bestätigen Sie mit OK.

Dadurch erkennt das Programm automatisch, welcher Betrag der Pflegekasse in Rechnung gestellt wird. Dieser Betrag wird dann als negativer Betrag auf der Krankenkassenrechnung angezeigt. Um diesen Betrag darzustellen, wird die eben eingefügte Leistung verwendet. (Wichtig für den Datenträgeraustausch mit der Krankenkasse).

Weiter geht es zum Abrechnungsverfahren