Beim Hinterlegen der Bereiche Begrenzung auf den Höchstbetrags des Pflegegrades und Staffelung nach Pflegegrad orientieren Sie sich an der EGV für den . Wählen Sie hierbei jedoch die entsprechenden Intensivpflegeleistungen aus, die Sie anhand des vorherigen Artikels angelegt bzw. bearbeitet haben. Auch im Bereich Ermäßigung bei Abwesenheit können die Leistungen wie in der EGV für den § 43 SGB XI hinterlegt werden. Für die Leistung Häusliche Krankenpflege (Intensivpflege) tragen Sie ein, dass keine Abrechnung bei Abwesenheit ab dem 1. Abwesenheitstag erfolgt.
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