Ziel des Artikels

Die Leistungen, die in der vollstationären Pflege an die Pflegekasse abgerechnet werden, werden auch weiterhin der Pflegekasse in Rechnung gestellt. Die Leistung der Häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) sowie die Leistungen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden komplett von der Krankenkasse übernommen.

Die Abrechnung an die Krankenkasse erfolgt per DTA. Dabei muss auch der Kostenanteil, der an die Pflegekasse berechnet wird, auf der Abrechnung der Krankenkasse aufgeführt werden. Dieser Anteil wird als separate Leistung mit einem negativem Betrag aufgelistet. 

Wie das funktioniert und welche Einstellungen vorgenommen werden, erfahren Sie in den folgenden Artikeln. 

Beachten Sie bitte, dass für die Leistungen im Nachhinein noch Ertragskonten angelegt werden müssen, damit Sie diese an die Finanzbuchhaltung übergeben können. Ertragskonten werden unter Administration / Finanzbuchhaltung / Kontenrahmen angelegt.