Es empfiehlt sich, alle Leistungen, die in der vollstationären Pflege abgerechnet werden, zusätzlich für die Außerklinische Intensivpflege anzulegen. Zudem wird eine Leistung für die Krankenkasse benötigt, mit dem die Häusliche Krankenpflege abgerechnet werden soll. Eine weitere Leistung soll den Abzug des Anteils der Pflegekasse auf der Pflegekassenrechnung darstellen.  

Somit ergeben sich folgende Arbeitsschritte:

  1. Die Leistung der Häuslichen Krankenpflege anlegen. 
  2. Eine Leistung für den Abzug des Anteils der Pflegekasse hinzufügen.
  3. Die Leistungen für PG 4 , PG 5 und Ausbildungsumlage dem § 37c zuweisen.
  4. Neue Leistungen für IVK, Unterkunft und Verpflegung anlegen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
1. Die Leistung der Häuslichen Krankenpflege
  1. Klicken Sie dazu auf die Administration
  2. Öffnen Sie Kataloge und navigieren Sie in der Verwaltung zum Leistungs-/Maßnahmenkatalog.
  3. Klicken Sie im Menü-Band auf die Schaltfläche Neu
  4. Zunächst wird die Leistung für die Häusliche Krankenpflege konfiguriert. Geben Sie als Abkürzung beispielsweise HKP ein. 
  5. In die Bezeichnung tragen Sie Häusliche Krankenpflege (Intensivpflege) ein. (Die Bezeichnung können Sie frei wählen und dient hier der Veranschaulichung). 
  6. Klicken Sie in die Option Abrechenbare Leistung
  7. Wechseln Sie nun in das Register Abrechnung
  8. Wählen Sie im Bereich Abrechenbar bei folgenden Leistungsgrundlagen die Leistungsgrundlage § 37c SGB V Außerklinische Intensivpflege aus. 
  9. Im Bereich Abrechenbar bei folgenden Kostenträgertypen wählen Sie die Krankenkasse
  10. Unter Abrechnungseinstellungen geben Sie bei Abrechnung erfolgt an, dass dies automatisch passiert. 
  11. Geben Sie in das Feld Positionsnummer die Nummer ein, die Sie von der Krankenkasse für diese Leistung erhalten. 
  12. Klicken Sie auf Sichern, um die Einstellungen zu speichern.  
2. Leistung für den Abzug des Anteils der Pflegekasse
  1. Klicken Sie im Menü-Band auf die Schaltfläche Neu. 
  2. Tragen Sie diesmal als Abkürzung HKP A und als Bezeichnung Abzug Anteil Pflegekasse (Intensivpflege) ein. (Die Bezeichnung können Sie frei wählen und dient hier der Veranschaulichung). 
  3. Klicken Sie in die Option Abrechenbare Leistung
  4. Nehmen Sie im Register Abrechnung die Schritte 8 - 12 vor, die Sie für die Leistung der Häuslichen Krankenpflege durchgeführt haben. Auch diese Leistung benötigt eine Positionsnummer, da sie per DTA übergeben wird. 

Somit haben Sie eine Leistung für die Häusliche Krankenpflege und eine weitere Leistung für den Abzug des Anteils der Pflegekasse angelegt. Im nächsten Schritt ordnen Sie die Pflegegrade 4 und 5 und deren Abwesenheitsleistungen der Leistungsgrundlage § 37c SGB V Außerklinische Intensivpflege zu. 

3. Die Leistungen für PG 4, PG 5 und Ausbildungsumlage dem § 37c zuweisen
  1. Suchen Sie sich im Leistungs- /Maßnahmenkatalog die Leistung für PG 4.
  2. Wählen Sie die Leistung aus und öffnen Sie das Register Abrechnung
  3. Setzen Sie im Bereich Abrechenbar bei folgenden Leistungsgrundlagen den Haken bei der Leistungsgrundlage § 37c SGB V Außerklinische Intensivpflege und sichern Sie Ihren Eingabe.
  4. Wiederholen Sie das Gleiche mit dem PG 5 und der Ausbildungsumlage und den dazugehörigen Abwesenheitsleistungen.

Zusätzliche Leistungen können ergänzt werden. Setzen Sie dabei jedoch im Bereich Abrechnungseinstellungen (im Register Abrechnung der jeweiligen Leistung) den Haken bei: Position für diese Leistung nur dann aufführen, wenn sie bei dem Kostenträgertyp abrechenbar ist.

Neue Leistungen für IVK, Unterkunft und Verpflegung anlegen

Diese Leistungen müssen separat angelegt werden, da es sonst zu Schwierigkeiten in der Abrechnung zum § 43 SGB XI kommen könnte. 

  1. Klicken Sie im Leistungs- /Maßnahmenkatalog auf Neu. 
  2. Legen Sie eine neue Leistung für Unterkunft an. 
  3. Die Bezeichnung lautet Unterkunft Intensivpflege. Wählen Sie eine entsprechende Abkürzung
  4. Setzen Sie den Haken bei Abrechenbare Leistung
  5. Wechseln Sie in das Register Abrechnung. 
  6. Setzen Sie den Haken nur bei § 37c SGB V Außerklinische Intensivpflege. 
  7. Diese Leistung ist an die Krankenkasse und Pflegekasse abrechenbar. 
  8. Die Abrechnung erfolgt automatisch
  9. Sichern Sie die Leistung. 

Wiederholen Sie die Schritte auch für Verpflegung und Investitionskosten und deren Abwesenheitsleistungen. In den Abrechnungseinstellungen der Abwesenheitsleistungen geben Sie an, dass die Abrechnung nicht automatisch, sondern über Berechnungsregel (ausgeblendet) erfolgt. 

Legen Sie als nächstes eine Entgeltvereinbarung an. 

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