Sie bekommen beim Erstellen einer Rechnung die Fehlermeldung, dass ein Restbetrag keinem Kostenträger zugeordnet werden kann? Gern finden Sie in diesem Artikel die Lösung hierzu:
Lösung Überwiegend wird folgende Kombination in der Kostenaufteilung im Auftrag verwendet:
In diesem Fall wird geprüft, ob der Bewohner tatsächlich einen Anspruch auf Sozialhilfe hat und ob in diesem Fall ein Sozialhilfeträger beim Bewohner hinterlegt ist. Des Weiteren ist zu überprüfen, ob in der Administration hinterlegt ist, dass ein Sozialhilfeträger nur dann abgerechnet wird, wenn ein Sozialhilfeanspruch beim Bewohner hinterlegt ist. |
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