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Im Menüpunkt Stammdaten / Klienten haben Sie die Möglichkeit, sowohl den Nachweis als auch die Rechnung über den Pflegekontrollbesuch § 37.3 SGB XI direkt zu drucken, ohne vorher einen Einsatz über eine Leistungsplanung angelegt zu haben.

Lösungsweg

Schnellabrechnung nutzen
  1. Wählen Sie per Mausklick das Symbol für den Drucker neben dem Haken "§ 37.3 SGB XI" in den Stammdaten des Klienten.

    § 37.3 SGB XI Abrechnungsmaske in den Stammdaten

  2. Überprüfen Sie die automatisch hinterlegten Daten in den Angaben für die Abrechnung. Korrigieren Sie diese Daten gegebenenfalls.
  3. Bei Bedarf können Sie das "Datum des nächsten Besuchs" eintragen. Dieses Datum wird sowohl in den Stammdaten des Klienten in der Registerkarte "Abrechnung" hinterlegt als auch in der Wiedervorlage als Erinnerung. 
  4. Um den Vorgang abzuschließen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Drucken".
  5. Die Rechnung wird nun automatisch gedruckt. Sollten Sie diese erneut drucken oder einsehen wollen, finden Sie diese, wie jede andere Rechnung, unter Abrechnung / Abrechnung der Leistungen und/oder Abrechnung / Rechnungen und Korrekturen.


Kriterien, die erfüllt sein müssen, um Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI abrechnen zu können:

  • Der Haken "§ 37.3 SGB XI" in den Stammdaten des Klienten muss gesetzt sein.
  • Der Klient benötigt einen gültigen Betreuungszeitraum.
  • Es muss ein Pflegegrad hinterlegt sein. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch darauf.
  • Die Vergütungsvereinbarungen, die die abzurechnende Leistung beinhaltet, muss dem Kostenträger zugeordnet sein.