Im Menüpunkt Stammdaten / Klienten haben Sie die Möglichkeit, sowohl den Nachweis als auch die Rechnung über den Pflegekontrollbesuch § 37.3 SGB XI direkt zu drucken, ohne vorher einen Einsatz über eine Leistungsplanung angelegt zu haben.
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Kriterien, die erfüllt sein müssen, um Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI abrechnen zu können:
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