You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

Problemstellung 

Sie haben einen neues Angebot für die Leistungsgrundlage SGB XI anlegt, jedoch wird der monatliche Höchstbetrag des Pflegegrades im Bereich "Kasse" nicht richtig ausgewiesen.

Lösungsansätze

Es kann sein, dass das Programm andere Angebote der selben Grundlage einbezieht. Um das zu prüfen, gehen Sie wie folgt vor:

Lösungsweg 1 - Haken ist nicht gesetzt
  1. Prüfen Sie in der Angebotsmaske im oberen linken Bereich, ob unter der Eingabe für die Leistungsart der Haken für "andere Angebots- und Rechnungsbeträge ignorieren" gesetzt ist.
  2. Berechnen Sie das Angebot neu.

Die Leistungen, die im monatlichen Höchstbetrag des Pflegegrades, berücksichtigt werden sollen, müssen in einer bestimmten Leistungsgruppe enthalten sein. Gehen Sie zur Prüfung wie folgt vor:

Lösungsweg 2 - Leistung ist nicht in der Leistungsgruppe enthalten
  1. Wählen Sie den Menüpunkt "Einstellungen" - "Leistungen" - "Vergütungsvereinbarungen".
  2. Überprüfen Sie in der Registerkarte "Leistungsgruppen", ob die Leistungsgruppe "Monatlicher Höchstbetrag der Pflegestufe/-grad" vorhanden ist und dort im Bereich "Zugehörige Leistungen der ausgewählten Leistungsgruppe", ob alle verplanten Leistungen in der Leistungsgruppe enthalten sind.
  3. Fügen Sie dies fehlende(n) Leistunge(n) über die Schaltfläche "Leistung zur Gruppe hinzufügen" hinzu.
  4. Öffnen Sie das Angebot über den Menüpunkt "Verwaltung" - "Verordnungen u. Aufträge" - "Angebote u. Pflegeverträge" und berechnen Sie das Angebot neu.

Hintergrund

Damit der monatliche Höchstbetrag des Pflegegrades für den Kassenanteil berücksichtigt werden kann, muss dies richtig in der Vergütungsvereinbarung hinterlegt sein. 



Verwandte Artikel

Error rendering macro 'contentbylabel'

parameters should not be empty


Der Höchstbetrag für Pflegegrad 3 ist überschritten


Erforderlicher Haken um andere Angebote oder Rechnungen des gewünschten Angebotszeitraums, zu ignorieren


Fehlende Leistungen der Leistungsgruppe werden über den Pflegegrad hinaus berechnet