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Im Rahmen des zweiten Corona Schutzgesetzes ist es beim Pflegegrad 1 möglich, Restbudgets aus dem Jahr 2019, über den Verfall zum 30.06.2020 hinaus, bis zum 30.09.2020 weiter zu verwenden. Es handelt sich hierbei um befristete Hilfsmaßnahmen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) und Vereinfachungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages (§ 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch). (§ 150 Abs. 5a bis 5c SGB XI)

In diesem Fall können die Ansprüche, welche im Abrechnungskonto eines Klienten mit Pflegegrad 1 verfallen, manuell wieder dazu gebucht werden. Dieses ist nur möglich, wenn für das Abrechnungskonto eine Abtretung vorliegt und das Abrechnungskonto somit in MediFox verwaltet wird.

Führen Sie diese Schritte bitte erst durch, wenn die Abrechnung im Juni erfolgt ist, da ab diesem Zeitpunkt sichtbar wird, welches Restbudget zur Verfügung steht. Wird der Schritt vorher durchgeführt, sind nachträgliche Korrekturen erforderlich, wenn Rechnungen nachträglich geschrieben wurden.

Lösungsweg

Budget im Juli hinzufügen
  1. Öffnen Sie bitte das Abrechnungskonto der Grundlage "§ 45b SGB XI - Zusätzl. Betreuungsleistungen" für das Jahr 2020 eines Klienten mit Pflegegrad 1.
  2. Falls vorhanden, befindet sich im Januar eine Buchung mit der Beschreibung "Übernahme aus Vorjahr".

    Übersicht eines Budgetkontos nach Pflegegrad 1 mit einem Übertrag aus dem Jahr 2019.

  3. Im nächsten Schritt prüfen Sie bitte, ob es nicht abgerechnete Beträge gibt, die im Juli 2020 verfallen.

    Anzeige des verfallenen Budgets im Juli 2020.

  4. Buchen Sie bitte den Betrag im Juli 2020 hinzu.

    Hinzufügen einer manuellen Buchung für Juli 2020


Da das Budget nur bis 30.09.2020 verwendet werden kann, ist im Oktober eine erneute manuelle Buchung erforderlich, falls das Budget nicht voll aufgebraucht wurde.

Budget im Oktober bereinigen
  1. Öffnen Sie bitte das Abrechnungskonto der Grundlage "§ 45b SGB XI - Zusätzl. Betreuungsleistungen" für das Jahr 2020 eines Klienten mit Pflegegrad 1, bei dem die Abrechnung im September bereits erfolgt ist. Prüfen Sie nun, ob die abgerechneten Beträge der Monate Juli, August und September höher oder niedriger sind, als die manuelle Buchung aus dem Monat Juli.
    1. Ist der abgerechnete Betrag höher, so ist das Restbudget aufgebraucht und es sind keine weiteren Schritte erforderlich.
    2. Ist der abgerechnete Betrag niedriger, so ist eine Bereinigung des Abrechnungskontos im Oktober erforderlich, siehe dazu Schritt 2.
  2. Fügen Sie bitte die Korrekturbuchung mit dem eigens errechneten Betrag im Oktober hinzu.
    In diesem Beispiel wurden 280 € in den Monaten Juli, August und September verbraucht. Ausgehend von 980 € Restbudget, ergibt sich somit ein verbleibender Rest von 700 €, welcher nun wieder abgezogen werden muss.

    Hinzufügen einer manuellen Korrekturbuchung für Oktober 2020