Im Rahmen des zweiten Corona Schutzgesetzes ist es möglich, Restbudgets aus dem Vorjahr über den Verfall zum 30.06.2021 hinaus, bis zum 30.09.2021 weiter zu verwenden. Es handelt sich hierbei um befristete Hilfsmaßnahmen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) und Vereinfachungen für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages (§ 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch). (§ 150 Abs. 5a bis 5c SGB XI). Diese Regelung betrifft alle Klienten mit einem Pflegegrad.

In diesem Fall können die Ansprüche, welche im Abrechnungskonto eines Klienten verfallen, manuell wieder dazu gebucht werden. Dieses ist nur möglich, wenn für das Abrechnungskonto eine Abtretung vorliegt und das Abrechnungskonto somit in MediFox verwaltet wird.

Führen Sie diese Schritte bitte erst durch, wenn die Abrechnung im Juni erfolgt ist, da erst ab diesem Zeitpunkt sichtbar wird, welches Restbudget zur Verfügung steht. Wird der Schritt vorher durchgeführt, sind nachträgliche Korrekturen erforderlich, wenn Rechnungen nachträglich geschrieben wurden.

Lösungsweg

Budget im Juli 2021 hinzufügen
  1. Öffnen Sie bitte das Abrechnungskonto der Grundlage "§ 45b SGB XI - Zusätzl. Betreuungsleistungen" für das Jahr 2021 eines Klienten.
  2. Falls vorhanden, befindet sich im Januar eine Buchung mit der Beschreibung „Übernahme aus Vorjahr".

    Übersicht eines Budgetkontos mit einem Übertrag aus dem Jahr 2020.

  3. Im nächsten Schritt prüfen Sie bitte, ob es nicht abgerechnete Beträge gibt, die im Juli 2021 verfallen.

    Anzeige des verfallenen Budgets im Juli 2020.

  4. Buchen Sie bitte den Betrag im Juli 2021 hinzu.

    Hinzufügen einer manuellen Buchung für Juli 2021


Da das Budget nur bis 30.09.2021 verwendet werden kann, ist eine erneute manuelle Buchung erforderlich, falls das Budget nicht voll aufgebraucht wurde.

Budget im Oktober 2021 bereinigen
  1. Öffnen Sie bitte das Abrechnungskonto der Grundlage „§ 45b SGB XI - Zusätzl. Betreuungsleistungen" für das Jahr 2021 eines Klienten, bei dem die Abrechnung im September 2021 bereits erfolgt ist. Prüfen Sie nun, ob die abgerechneten Beträge der Monate Juli 2021 bis September 2021 höher oder niedriger sind, als die manuelle Buchung aus dem Monat Juli 2021
    1. Ist der abgerechnete Betrag höher, so ist das Restbudget aufgebraucht und es sind keine weiteren Schritte erforderlich.
    2. Ist der abgerechnete Betrag niedriger, so ist eine Bereinigung des Abrechnungskontos im Oktober 2021 erforderlich, siehe dazu Schritt 2.
  2. Fügen Sie bitte die Korrekturbuchung mit dem eigens errechneten Betrag im Oktober 2021 hinzu.
    In diesem Beispiel wurden 280 € in den Monaten Juli, August und September verbraucht. Ausgehend von 1080 € Restbudget, ergibt sich somit ein verbleibender Rest von 800 €, welcher nun ab Oktober 2021 wieder abgezogen werden muss.

    Hinzufügen einer manuellen Korrekturbuchung für Oktober 2021