Sie möchten, dass der Selbstzahler eine Rückzahlung nach Erhöhung des Pflegegrades erhält.

Folgendes haben Sie bereits erledigt: Die ursprüngliche Rechnung haben Sie gedruckt, der Zahlungseingang für die Rechnung des Selbstzahlers ist erhalten und verbucht. Im Anschluss haben Sie den Pflegegrad erhöht.

Gern präsentieren wir Ihnen folgende Lösungswege: 

Lösungsweg 1

Betrag über Nachberechnung ausweisen
  1. Führen Sie eine Nachberechnung durch. 

    Nachberechnung in der Abrechnung der Leistung auswählen

  2. Es wird zu der ursprünglichen Rechnung ein Storno erzeugt und bei beiden Belegen kein Saldo übernommen.
Lösungsweg 2
Betrag der Rückzahlung ausweisen

Voraussetzung: Selbstzahler hat bereits gezahlt und ein Zahlungseingang wurde im Programm gebucht.

  1. Erstellen Sie unter "Rechnungen und Korrektur" einen neuen Zahlungseingang zur ursprünglichen Selbstzahler-Rechnung. 
    Erfassen Sie den ursprünglichen Zahlbetrag jedoch als negativen Betrag. Um nachvollziehbar zu bleiben, sollten Sie hier das Zahl- und Buchungsdatum der ursprünglichen Zahlung hinterlegen.

    Negativen Zahlbetrag erfassen

  2. Führen Sie dann eine Nachberechnung durch. Es wird zu der ursprünglichen Rechnung ein Storno erzeugt und bei beiden Belegen kein Saldo übernommen.
  3. Erstellen Sie nun bitte zur neu erzeugten Rechnung einen neuen Zahlungseingang über die ursprüngliche erhaltene Summe. Bitte achten Sie dabei wieder auf das Zahl- und Buchungsdatum.

    Ursprüngliche Zahlung erfassen

  4. Den Hinweis, dass der Zahlungsbetrag größer als der offenen Betrag sei bestätigen Sie bitte mit "Ja".
  5. Der Saldo der neuen Rechnung weist einen Minusbetrag aus, da die Rechnung überzahlt ist. Das Programm gibt Ihnen automatisch als Summe die negative Differenz vor. Diesen Betrag können Sie dann dem Zahlungsempfänger zurückerstatten. 

    Summe der Rückerstattung an den Kunden

  6. Nach Auszahlung des Betrages an den Zahlungsempfänger, buchen Sie den Zahlungsausgang ebenfalls als negativen Zahlbetrag, um die Rechnung auszugleichen.