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Sie möchten für zwei Klienten, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, einen Auftrag nach SGB XI / SGB V abrechnen. In der Vorschau der Rechnung fällt Ihnen auf, dass statt der "Wegepauschale mit mehreren Personen" die volle Wegepauschale berechnet wird. 

Lösungsweg 1

Art des Haushalts eintragen

Beide Klienten müssen unter dem Menüpunkt Stammdaten / Klienten in der Registerkarte "Abrechnung" im gemeinsamen Haushalt eingestellt sein. Wichtig ist auch, die Art des Haushaltes mit "Mehrere Personen" zu füllen, da es in der Vergütungsvereinbarung Ersetzungen für Wegepauschalen gibt, bei denen diese Unterscheidung relevant ist.

Hinterlegung für die Einstellung "Gemeinsamer Haushalt"


Falls die Abrechnung weiterhin mit einer vollen Wegepauschale abgerechnet wird:

Lösungsweg 2

Klienten müssen zur gleichen Einsatzzeit versorgt werden

Die Leistungen der beiden Klienten müssen im selben Einsatz verplant sein. Um dies zu prüfen, öffnen Sie die Nachbearbeitung über den Menüpunkt Abrechnung / Abrechnung der Leistungen und wählen in dieser Maske "Einsätze/Leistungen bearbeiten" aus. Dieses Vorgehen müssen Sie bei beiden Klienten anwenden, da Sie dort sehen, zu welchen Einsatzzeiten diese versorgt werden. 


Abrechnung bei mobiler Erfassung

Bitte beachten Sie bei Nutzung der mobilen Leistungserfassung und Verwendung der Daten für die Abrechnung, dass bei beiden Klienten vor Rechnungslegung die Daten der Nachbearbeitung in die Abrechnung übernommen werden müssen, da ansonsten nur die Rechnung der zweiten Person die reduzierte Wegepauschale erhält.


Hintergrundinfo

Die Wegepauschalen werden automatisch berechnet, wenn die Einstellungen in der Vergütungsvereinbarung und die Stammdaten des Klienten korrekt sind. Für die Berechnung der "Wegepauschale mit mehreren Personen" ist es wichtig, dass die Klienten im gemeinsamen Haushalt eingetragen sind und zur gleichen Einsatzzeit versorgt werden. Außerdem müssen in der Vergütungsvereinbarung in der Registerkarte "Ersetzungen" die "Leistungsersetzungen abhängig von der Art des Haushalts und Anzahl der Personen" richtig hinterlegt sein. Bitte kontaktieren Sie den MediFox Kundenservice, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.