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Ziel des Artikels

Diese Informationen werden benötigt. wenn eine Weiterberechnung bestimmter Leistungen im Todesfall erfolgen soll.

Dies greift, wenn z. B. der Todestag vor Ende der Betreuungszeit ist.

Schritt-für-Schritt Anleitung
  1. Öffnen Sie das Modul Administration
  2. Wählen Sie Abrechnung
  3. Klicken Sie auf Entgeltvereinbarungen
  4. Klicken Sie auf den Reiter Berechnungsregeln 3
  5. Öffnen Sie die Option Weiterberechnung im Todesfall
  6. Klicken Sie auf das Pluszeichen
  7. Legen Sie eine Bezeichnung fest
  8. Bis zum Sterbedatum berechnete Leistung mit + hinterlegen
  9. Nach dem Sterbedatum bis zum Ende der Betreuungszeit berechnete Leistung mit +  hinterlegen
  10. Klicken Sie auf Ok
  11. Die zweite Leistung wird nun nach dem Todestag, wenn Betreuungszeit länger läuft, weiterhin berechnet
Fenster zum Hinterlegen der Leistung für die Weiterberechnung im Todesfall



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