Diese Informationen werden benötigt, wenn eine Weiterberechnung bestimmter Leistungen im Todesfall erfolgen soll.

Dies greift, wenn z. B. der Todestag vor Ende der Betreuungszeit ist.


Schritt-für-Schritt Anleitung
  1. Öffnen Sie hierfür das Modul Administration
  2. Wählen Sie bitte Abrechnung
  3. Klicken Sie nun auf Entgeltvereinbarungen
  4. Klicken Sie auf den Reiter Berechnungsregeln 3
  5. Öffnen Sie bitte die Option Weiterberechnung im Todesfall
  6. Klicken Sie gern auf das Pluszeichen
  7. Legen Sie eine Bezeichnung fest
  8. Bis zum Sterbedatum berechnete Leistung mit dem Pluszeichen "+" hinterlegen
  9. Nach dem Sterbedatum bis zum Ende der Betreuungszeit berechnete Leistung mit dem Pluszeichen "+"  hinterlegen
  10. Bestätigen Sie gern mit Ok

  11. Die zweite Leistung wird nun nach dem Todestag, wenn Betreuungszeit länger läuft, weiterhin berechnet

    Fenster zum Hinterlegen der Leistung für die Weiterberechnung im Todesfall