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In einigen Fällen wird ein Kostenträger nicht abgerechnet selbst wenn dieser richtig im Auftrag hinterlegt worden ist und dem Bewohner zugewiesen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Mögliche Ursachen:

  • Ist bei einem Selbstzahler in der Kostenaufteilung "Summe der Einkünfte" hinterlegt, müssen die Einkünfte des Bewohners eingetragen werden unter:
  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Abrechnung
  • Ein Kostenträger muss beim Bewohner hinterlegt werden unter: 
  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Kontakte
  • Es wird versucht eine Leistung abzurechnen die einem Kostenträgertypen zugeordnet ist welcher beim Bewohner nicht existiert.
  • Die Zuordnung der Entgeltvereinbarungen zu Leistungsgrundlagen ist falsch. Hier ist insbesondere zu prüfen, dass in keiner Entgeltvereinbarung die Kurzzeit und Verhinderungspflege NICHT gleichzeitig mit der vollstationären Pflege zugeordnet ist, weil diese Pflegearten ganz unterschiedliche Berechnungsregeln haben. Im ungünstigsten Fall wird ein Kostenträger gar nicht abgerechnet.


Auf einem Blick

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