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Diese Information wird benötigt, sofern ein bestimmter Kostenträgertyp anders abgerechnet werden soll, als standardmäßig hinterlegt

Anwendungsfall

Beispiel: Dem Sozialhilfeträger soll für die Investitionskosten ein anderer Betrag berechnet werden als der Pflegekasse oder dem Selbstzahler. 

Beispiel:

  • Invesititonskosten für die Pflegekasse = 18,32 €. 
  • Investitionskosten für den Sozialhilfeträger = 16,48 €

Schritt-für-Schritt-Anleitung 

  1. Wählen Sie die Administration
  2. Klicken Sie dort auf Abrechnung
  3. Klicken Sie auf Entgeltvereinbarungen
  4. Wählen Sie die gewünschte Entgeltvereinbarung 
  5. Wechseln Sie in den Reiter Berechnungsregeln 2
  6. Bearbeiten Sie den Bereich Abhängigkeit vom Kostenträgertyp
  7. Klicken Sie auf das Pluszeichen 
  • Hinterlegen Sie eine Bezeichnung
  • Jetzt muss die Leistung festgesetzt werden, die normalerweise berechnet wird
  • Stellen Sie den Kostenträgertyp ein, bei dem diese Regel greifen soll
  • Nun hinterlegen Sie die Leistung, die an Stelle der obigen berechnet werden soll

Wichtig hierbei: Diese Leistung muss zunächst angelegt und der Entgeltvereinbarung zugewiesen werden


Auf einem Blick


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