Diese Information wird benötigt, sofern ein bestimmter Kostenträgertyp anders abgerechnet werden soll, als standardmäßig hinterlegt
Anwendungsfall
Beispiel: Dem Sozialhilfeträger soll für die Investitionskosten ein anderer Betrag berechnet werden als der Pflegekasse oder dem Selbstzahler.
Beispiel:
- Invesititonskosten für die Pflegekasse = 18,32 €.
- Investitionskosten für den Sozialhilfeträger = 16,48 €
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Wählen Sie die Administration
- Klicken Sie dort auf Abrechnung
- Klicken Sie auf Entgeltvereinbarungen
- Wählen Sie die gewünschte Entgeltvereinbarung
- Wechseln Sie in den Reiter Berechnungsregeln 2
- Bearbeiten Sie den Bereich Abhängigkeit vom Kostenträgertyp
- Klicken Sie auf das Pluszeichen
- Hinterlegen Sie eine Bezeichnung
- Jetzt muss die Leistung festgesetzt werden, die normalerweise berechnet wird
- Stellen Sie den Kostenträgertyp ein, bei dem diese Regel greifen soll
- Nun hinterlegen Sie die Leistung, die an Stelle der obigen berechnet werden soll
Wichtig hierbei: Diese Leistung muss zunächst angelegt und der Entgeltvereinbarung zugewiesen werden