Diese Information hilft Ihnen gern einen Kostenträgertyp schnell und individuell abzurechnen.
Anwendungsfall
Beispiel: Dem Sozialhilfeträger soll für die Investitionskosten ein anderer Betrag als der Pflegekasse oder dem Selbstzahler abgerechnet werden.
- Die Investitionskosten für die Pflegekasse betragen 18,32 €.
- Investitionskosten für den Sozialhilfeträger betragen 16,48 €.
Schritt-für-Schritt Anleitung
- Wählen Sie gern die Administration
- Klicken Sie dort bitte auf Abrechnung
- Klicken Sie nun auf Entgeltvereinbarungen
- Wählen Sie die gewünschte Entgeltvereinbarung
- Wechseln Sie bitte in den Reiter Berechnungsregeln 2
- Bearbeiten Sie den Bereich Abhängigkeit vom Kostenträgertyp
- Klicken Sie bitte auf das Pluszeichen "+"
- Hinterlegen Sie bitte eine Bezeichnung
- Und an dieser Stelle können Sie die Leistung festsetzen, die normalerweise berechnet wird
- Stellen Sie gern den Kostenträgertyp ein, bei dem diese Regel greifen soll
- Nun hinterlegen Sie bitte die Leistung, die an Stelle der obigen berechnet werden soll
Wichtig
Diese Leistung wird zunächst angelegt und der Entgeltvereinbarung zugewiesen.
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