Diese Information hilft Ihnen gern einen Kostenträgertyp schnell und individuell abzurechnen. 


Anwendungsfall

Beispiel: Dem Sozialhilfeträger soll für die Investitionskosten ein anderer Betrag als der Pflegekasse oder dem Selbstzahler abgerechnet werden. 

  • Die Investitionskosten für die Pflegekasse betragen 18,32 €.
  • Investitionskosten für den Sozialhilfeträger betragen 16,48 €.


Schritt-für-Schritt Anleitung
  1. Wählen Sie gern die Administration
  2. Klicken Sie dort bitte auf Abrechnung
  3. Klicken Sie nun auf Entgeltvereinbarungen
  4. Wählen Sie die gewünschte Entgeltvereinbarung 
  5. Wechseln Sie bitte in den Reiter Berechnungsregeln 2
  6. Bearbeiten Sie den Bereich Abhängigkeit vom Kostenträgertyp
  7. Klicken Sie bitte auf das Pluszeichen "+"
  • Hinterlegen Sie bitte eine Bezeichnung
  • Und an dieser Stelle können Sie die Leistung festsetzen, die normalerweise berechnet wird
  • Stellen Sie gern den Kostenträgertyp ein, bei dem diese Regel greifen soll
  • Nun hinterlegen Sie bitte die Leistung, die an Stelle der obigen berechnet werden soll


Wichtig

Diese Leistung wird zunächst angelegt und der Entgeltvereinbarung zugewiesen.