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Im Menüpunkt "Stammdaten" - "Klienten" haben Sie die Möglichkeit sowohl den Nachweis, als auch die Rechnung über den Pflegekontrollbesuch § 37.3 direkt zu drucken, ohne vorher einen Einsatz über eine Leistungsplanung angelegt zu haben.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie per Mausklick das Symbol für den Drucker neben dem Haken "§ 37.3" in den Stammdaten des Klienten.
  2. Überprüfen Sie die automatisch hinterlegten Daten wie "Zeit der Leistungserbringung", "Kostenträger" und die abzurechnende Leistung. Korrigieren Sie diese Daten gegebenenfalls.
  3. Bei Bedarf können Sie das "Datum des nächsten Besuchs eintragen". Dieses Datum wird sowohl in den Stammdaten des Klienten in der Registerkarte "Abrechnung" hinterlegt, als auch in der Wiedervorlage als Erinnerung. 
  4. Um den Vorgang abzuschließen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Drucken".
  5. Die Rechnung wird nun automatisch gedruckt. Sollten Sie diese erneut drucken oder einsehen wollen, finden Sie diese, wie jede andere Rechnung, unter "Abrechnung" - "Abrechnung der Leistungen" und/oder "Abrechnung" - "Rechnungen und Korrekturen".

Kriterien die erfüllt sein müssen, um Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI abrechnen zu können:

  • Der Haken "§ 37.3 SGB XI" in den Stammdaten des Klienten muss gesetzt sein.
  • Es muss ein Pflegegrad hinterlegt sein. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch darauf.
  • Die Vergütungsvereinbarungen, die die abzurechnende Leistung beinhaltet, muss dem Kostenträger zugeordnet sein.



Pflegekontrollbesuche lassen sich in den Stammdaten des Klienten schnell und bequem planen und abrechnen