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In einigen Fällen wird ein Kostenträger nicht abgerechnet, selbst wenn dieser richtig im Auftrag hinterlegt worden ist und dem Bewohner zugewiesen ist. In diesem Artikel erfahren Sie gern mehr zu diesem Sachverhalt: 


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titleMögliche Ursachen


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titleIst bei einem Selbstzahler in der Kostenaufteilung "Summe der Einkünfte" hinterlegt, müssen die Einkünfte des Bewohners eingetragen werden unter:
  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Abrechnung


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titleEin Kostenträger muss beim Bewohner hinterlegt werden unter: 
  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Kontakte


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titleWeitere Möglichkeiten:
  • Es wird versucht eine Leistung abzurechnen, die einem Kostenträgertypen zugeordnet ist, welcher beim Bewohner nicht existiert.
  • Die Zuordnung der Entgeltvereinbarungen zu Leistungsgrundlagen ist falsch. Hier   Wichtig ist insbesondere zu prüfen, dass in einer Entgeltvereinbarung die Kurzzeit- und Verhinderungspflege NICHT gleichzeitig mit der vollstationären Pflege zugeordnet istsind, weil da diese Pflegearten ganz unterschiedliche unterschiedlichen Berechnungsregeln habenzugrunde liegen. Im ungünstigsten Fall wird ein Kostenträger gar nicht abgerechnet.



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cqllabel in ("Kostenträger","Abrechnung","Auftrag")