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Sie haben ein neues Angebot für die Leistungsgrundlage SGB XI anlegt, jedoch wird der monatliche Höchstbetrag des Pflegegrades im Pflegegrades im Bereich "Anteil „Anteil Kasse" nicht richtig ausgewiesen, da dieser ist zu hoch ist. Gern präsentieren wir Ihnen in diesem Artikel zwei Lösungsvorschläge:
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Der Höchstbetrag für Pflegegrad 3 ist überschritten
Lösungsweg 1
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Damit der Pflegesachleistungsbetrag korrekt berücksichtigt werden kann, muss für das Programm ersichtlich sein, dass es sich beim gewünschten Kostenträger um eine Pflegekasse handelt.
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Lösungsweg 2
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Es kann sein, dass das Programm andere Angebote der selben derselben Grundlage einbezieht.
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Lösungsweg
23
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Die Leistungen, die im monatlichen Höchstbetrag des Pflegegrades berücksichtigt werden sollen, müssen in sind einer bestimmten Leistungsgruppe enthalten sein.
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