Die Abrechnung der Videotherapie von physiotherapeutischen Leistungen wird mit unserer Software ab der Version 6.0.2 ermöglicht.
Vergütung von Videotherapie in der Physiotherapie
Nach Aussagen der Berufsverbände der physiotherapeutischen Heilmittelerbringer können telemedizinische Leistungen (Videotherapie) ab dem 01. April 2022 durgeführt werden. Folgende Positionsnummern sind nun abrechenbar:
Pos.
Bezeichnung
Besonderheit bei der Abrechnung
20521
Allgemeine Krankengymnastik
Max. 50%der Behandlungseinheiten der Verordnung (bspw. 5 von 10 Einheiten)
20621
Krankengymnastik als Gruppenbehandlung für 2-5 Patienten
20722
Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane, insbesondere bei Mukoviszidose oder bei Lungenerkrankungen, die der Mukoviszidose vergleichbare pulmonale Schädigungen aufweisen
20728
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath
Max. 3 Behandlungseinheitenunabhängig von der Höchstmenge je VO.
20720
Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach Bobath
21221
Manuelle Therapie Einzelbehandlung
Max. 1 Behandlungseinheitunabhängig von der Höchstmenge je VO.
Verwandte Artikel
Ein gegenseitiges Einverständnis zwischen Leistungserbringer und Versicherten ist nötig. Der Versicherte muss über die Rahmenbedingungen aufgeklärt werden und die Einwilligung muss schriftlich erfolgen.
Sowohl der Leistungserbringer als auch der Versicherte kann die Behandlung per Video jederzeit ablehnen. Im Falle einer Ablehnung ist die Behandlung als Präsenztherapie durchzuführen.
Hat die Behandlungsserie per Video bereits begonnen, kann der Versicherte im Laufe der weiteren Behandlungsserie seine Einwilligung zur Behandlung per Video widerrufen.
Räumliche Bedingungen: Die Videotherapie ist durch den Leistungserbringer in den Praxisräumen zu erbringen. Grund hierfür ist, dass die Wahlfreiheit der Patienten erhalten sein muss.
Der erste Termin muss in Präsenz stattfinden
Der Arzt kann eine Videotherapie ausschließen. Dazu kann er im Feld "ggf. Therapieziel/weitere med. Befunde und Hinweise" den Ausschluss von telemedizinischen Leistungen vermerken.
Im Feld "Unterschrift des Versicherten" ist bei der Abgabe der Leistung als Videotherapie "TM" (für "telemedizinische Leistung") einzutragen.