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Problemstellung

Sie haben bei einem Klienten ohne Pflegegrad Aufträge mit der Leistungsgrundlage SGB XI (ggf. § 39 SGB XI oder § 37.3 SGB XI) abgerechnet und über den Datenaustausch versendet.

Von der Datenannahme- und Verteilerstelle wird die Sendung mit folgender Fehlermeldung abgewiesen:

"Pflegegrad 0 ist kein gültiger Wert"

Lösungsweg

Pflegegrad hinterlegen
  1. Stornieren Sie die betreffenden Rechnungen.
  2. Prüfen Sie, ob die betroffenen Klienten einen Pflegegrad haben. Dieser muss in den Stammdaten der Klienten entsprechend hinterlegt sein. 
  3. Erstellen Sie die Rechnungen neu, drucken Sie diese aus und erstellen anschließend für diese Rechnung eine neue Sendung im Datenaustauschverfahren. 
  4. Für die ursprüngliche Sendung führen Sie eine korrigierte Wiederholung durch.
    Sollte der Klient keinen Pflegegrad haben, müssen Sie neue Aufträge mit entsprechender Leistungsgrundlage (z. B. Auftragsleistungen) anlegen. 

Hintergrundinfo

Rechnungen nach Leistungsgrundlage SGB XI, die bei Klienten ohne Pflegegrad erstellt wurden, können nicht an die Pflegekasse berechnet werden, da keine Sachleistungsansprüche zur Verfügung stehen. Diese Klienten rechnen Sie bitte über die Leistungsgrundlage "Auftrag nach Auftragsleistung" an den Selbstzahler ab.

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Fehlerbenachrichtigung der Pflegekasse bei Abrechnung von Klienten ohne Pflegegrad


Anlage zur Fehlerbenachrichtigung mit genauer Fehlerbeschreibung
Fehlercode 3014