You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

Problembeschreibung

Sie möchten für einen Interessenten oder Klienten ein Angebot nach SGB XI in Kombination mit SGB V erstellen. Beim Erstellen des Angebots fällt Ihnen auf, das die volle Wegepauschale berechnet wird und nicht die Wegepauschale für Einsätze, in denen Leistungen aus beiden Grundlagen erbracht werden.

Lösungsansatz

Im Menüpunkt "Verwaltung" - "Angebote u. Pflegeverträge" klicken Sie, nachdem Sie das betroffene Angebot geöffnet haben, auf die Schaltfläche "Leistungen verplanen". Sie befinden sich nun in der Angebotsplanung und können über die Schalftläche "Kombin. SGB V / XI", die Konfiguration für kombinierte Einsätze aufrufen. Es erscheint eine weiteres Maske "Kombination von SGB V und SGB XI angeben". Für die Einsätze, die Sie hier auswählen, wird die Wegepauschale mit SGB V berechnet.

Hintergrund

In jedem Angebot besteht eine, von allen anderen Aufträgen und Angeboten unabhängige, Leistungsplanung, wodurch immer eine volle Wegepauschale berechnet wird. Wenn also Wegepauschale halbiert in Kombination mit anderen Grundlagen, wie SGB V berechnet werden sollen, muss dies im Angebotswesen zusätzlich für jedes einzelne Angebot konfiguriert werden.


Hinterlegung von Kombination von SGB V und SGB XI im Angebot