Möglichkeiten der Beihilfeberechnung

In einigen Fällen wird die Hälfte der Pflegekassenrechnung von der Beihilfe übernommen. Hierfür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Sie stellen den Betrag einer Beihilfestelle direkt in Rechnung
  2. Sie stellen den Betrag dem Selbstzahler in Rechnung. Dieser fordert den Zahlungsbetrag bei der Beihilfestelle ein

Dieser Artikel erklärt Ihnen gern die zweite Option. In MediFox haben Sie die Möglichkeit diese Abrechnung so zu erstellen, wie es für den Selbstzahler am angenehmsten ist:

  1. Der Selbstzahler bekommt eine separate Rechnung über den Zahlungsbetrag der Beihilfe
  2. Der Selbstzahler bekommt den kompletten Betrag (Beihilfeanteil und Selbstzahleranteil) in einer Rechnung

In beiden Fällen hinterlegen Sie bitte in der Verwaltung, dass der Bewohner einen Beihilfeanspruch besitzt - lediglich die Kostenaufteilung weicht etwas ab. 


Schritt-für-Schritt Anleitung
Verwaltung
  1. Öffnen Sie bitte den Bereich Verwaltung
  2. Klicken Sie nun auf den entsprechenden Bewohner
  3. Öffnen Sie das Register Abrechnung
  4. Im Bereich Beihilfeanspruch des Bewohners hinterlegen Sie über das Pluszeichen einen Beihilfeanspruch.

Prüfen Sie bitte, ob unter Verwaltung/Bewohner/Kontakte ein Selbstzahler hinterlegt ist

Kostenaufteilung
  1. Öffnen Sie das Modul Abrechnung
  2. Klicken Sie auf Aufträge 
  3. Öffnen Sie den entsprechenden Auftrag
  4. Nun können Sie im Bereich Kostenaufteilung eine bestehende Kostenaufteilung anpassen oder über das Pluszeichen eine neue anlegen.

Ja nachdem wie der Beihilfeanspruch verteilt werden soll, sieht die Kostenaufteilung entsprechend anders aus.

Der Selbstzahler bekommt eine seperate Rechnung über den Zahlungsbetrag der Beihilfe

Hinterlegen Sie bitte die Kostenaufteilung wie folgt:

  • Pflegekasse  - Grenze Pflegestufe/- grad
  • Selbstzahler - Beihilfeanspruch
  • Selbstzahler - unbegrenzt 

Der Selbstzahler erhält den kompletten Betrag (Beihilfeanteil und Selbstzahleranteil) auf einer Rechnung. 

  • Pflegekasse  - Grenze Pflegestufe/- grad
  • Selbstzahler - unbegrenzt