Zum 01.08.2021 hat der GKV-Spitzenverband Änderungen aufgrund eines bundeseinheitlichen Rahmenvertrages der Physiotherapie verabschiedet.

Eine Übersicht der Änderungen finden Sie in den offiziellen Dokumenten des GKV-Spitzenverbands unter folgendem Link: Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V


Vertrag umfasst folgende Inhalte
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich des Vertrages
§ 2 Leistungsgrundlagen
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung
§ 4 Hausbesuche
§ 5 Bestätigung der Leistung
§ 6 Beginn der Behandlung
§ 7 Durchführung und Beendigung der Behandlung
§ 8 Gesetzliche Zuzahlung
§ 9 Wahl des Leistungserbringers
§ 10 Datenschutz, Schweigepflicht
§ 11 Zulassung
§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis
§ 13 Barrierefreiheit
§ 14 Maßnahmen der Qualitätssicherung
§ 15 Wirtschaftlichkeit
§ 16 Vergütung
§ 17 Verwendung des Institutionskennzeichens
§ 18 Abrechnungsregelungen
§ 19 Regelungen zu IT-gestützten Verfahren
§ 20 Maßnahmen bei Vertragsverstößen
§ 21 Inkrafttreten und Beendigung des Vertrages
§ 22 Schlussbestimmungen





Die Preisanpassungen zum 01.08.2021 sowie zum 01.12.2021 finden Sie unter: Heilmittelpreise nach § 125 SGB V