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Problem

Sie bekommen beim Erstellen einer Rechnung die Fehlermeldung, dass ein Restbetrag keinem Kostenträger zugeordnet werden kann.

Lösung

Überwiegend wird folgende Kombination in der Kostenaufteilung im Auftrag verwendet:

  1. Pflegekasse - Grenze Pflegegrad
  2. Selbstzahler - Summe der Einkünfte
  3. Sozialhilfeträger - Unbegrenzt

In diesem Fall muss überprüft werden, ob der Bewohner tatsächlich Anspruch auf Sozialhilfe hat und ob ein Sozialhilfeträger beim Bewohner hinterlegt ist. Desweiteren ist zu überprüfen, ob in der Administration hinterlegt ist, dass ein Sozialhilfeträger nur dann abgerechnet werden, wenn ein Sozialhilfeanspruch beim Bewohner hinterlegt ist.

Schritt-für-Schritt Anleitung

Kontakte überprüfen

  1. Verwaltung
  2. Bewohner
  3. Kontakte
  4. Kostenträger

Administrative Einstellung

  1. Administration
  2. Abrechnung
  3. Abrechnungseinstellungen
  4. Trägerweite Einstellungen 1 
  5. "Eine Abrechnung mit Sozialhilfeträgern ist nur bei einem genehmigten Sozialhilfeanspruch des Bewohners möglich ab...". Ist diese Option gesetzt, muss überprüft werden, ob der Anspruch hinterlegt ist. Dafür die folgenden Schritte:
  6. Verwaltung
  7. Bewohner
  8. Abrechnung
  9. Anspruch auf Sozialhilfe / weitere Zuschüsse




Auf einem Blick 



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