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Es kommt immer mal vor, dass Leistungen nicht einheitlich korrigiert werden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen gern, was Sie in einem solchen Fall bitte beachten. 

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titleBeispiel

Im folgenden Beispiel ist der Bewohner am 10.11.2018 verstorben. Die Korrekturrechnung des Selbstzahlers sieht wie folgt aus:

Beispiel einer Rechnungskorrektur

Wie Sie auf dem Bild zu sehen istkönnen, werden für den Pflegegrad die nicht mehr gültigen Tage gutgeschrieben, wohingegen . Wohingegen den anderen Leistungen der ganze Monat gutgeschrieben wird und die anwesenden Tage neu berechnet werden. 



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titleGrund

Der Grund für die unterschiedliche Korrektur liegt an der Verschiebung der Leistungen. DadurchAufgrund der Tatsache, dass die Pflegekasse nicht mehr den vollen Pflegegrad ausschöpft, verschieben sich verschiedene Leistungen zu anderen Kostenträgern. 



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titleUrsprüngliche Rechnungen


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titleUrsprüngliche Rechnung der Pflegekasse

Rechnung an die Pflegekasse


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titleUrsprüngliche Rechnung an den Selbstzahler

Rechnung an den Selbstzahler

Der Gesamtbetrag beträgt 31063.106,19 €. Wie Sie auf dem Bild zu sehen istkönnen, überschreitet die Leistung PG3 den Höchstbetrag des Pflegegrades um 407,15 €. (16691.669,15 € - 1262 1.262 €). Da dieser Betrag den Höchstbetrag überschreitet, bezahlt die Pflegekasse diese Summe nicht. Dieser Betrag wird vom nächsten Kostenträger getragen, in dem diesem Fall der vom Selbstzahler. Das gleiche Prinzip findet auch Anwendung mit dem Selbstzahler und der Leistung UVP. Da der Selbstzahler 407,15 € von PG3 übernimmt, bezahlt er von der Leistung UVP nur noch 142,85 € (550 € Einkünfte - 407,15 € des PG3). Den Rest Restbetrag bezahlt der Sozialhilfeträger. 

  • Pflegekasse = 1262 1.262 € aus der Leistung PG3
  • Selbstzahler = 550 € (Summe der Einkünfte) = Restbetrag von PG3 (407,15 €) + Anteil UVP (142,85 €)
  • Sozialhilfeträger = 12941.294,19 € =  Restbetrag UVP (731,42 €) und IVK EZ (562,77€) 



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titleErklärung der Korrekturrechnungen

In diesem Beispiel verstirbt der Bewohner nun am 10.11.2018 und wird deshalb die Leistung nur bis zum 10.11.2018 berechnet. Daraus ergeben sich folgende Werte.Beträge:

10 x PG3 (54,87 €) = 548,70 € neuer Gesamtpreis
10 x UVP (28,74 €) = 287,40 € neuer Gesamtpreis
10 x IVK EZ (18,50 €) = 185,00 € neuer Gesamtpreis

Da PG3 in diesem Fall den Höchstbetrag unterschreitet, übernimmt die Pflegekasse den kompletten Betrag von 548,70 €. Insgesamt müssen von der Pflegegradleistung dafür 11201.120,45 € korrigiert werden (16691.669,15 € ursprünglicher Gesamtpreis - 548,70 € neuer Gesamtpreis). 

Der Gesamtpreis, der abgezogen wird ist 1120, beträgt 1.120,45 €. Da die Pflegekasse ursprünglich nur 1262 1.262 € bezahlt hat, bekommt sie erhält diese eine Gutschrift in Höhe von 713,30 € (1262 € - 548,70 €). Das lässt sich leicht dadurch darstellen, dass von erklären: Von der Gesamtanzahl der Tage werden die ungültigen Tage abgezogen werden (30,42 Tage  - 20,42 Tage = 10 Tage).


Neue Rechnung der Pflegekasse


Die Differenz der Gutschrift für PG3 bekommt erhält der Selbstzahler. Abgezogener Gesamtpreis von 11201.120,45 € - 713,30 € = 407,15 € Gutschrift.


Neue Rechnung des Selbstzahlers


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titleWarum werden bei den Leistungen UVP und IVK EZ der komplette Monat abgezogen und teilweise neuberechnet? 

Der Selbstzahler bezahlt die Summe seiner Einkünfte, das sind 550 €. Ursprünglich hat ist der Selbstzahler nur für 142,85 € von der Leistung UVP bezahltaufgekommen, da er einen Teil von PG3 mitgetragen hat. Da nun PG3 vollständig von der Pflegekasse bezahlt wird, kann der Selbstzahler den kompletten komplett neuen UVP-Betrag bezahlen. Das sind 287,40 €. 

Würde man Würden jetzt von der Ursprungsrechnung einfach nur 20,42 Tage abziehenabgezogen werden, wie bei PG3, gäbe es einen Gesamtpreis von -586,87 €. Unter der Spalte "Ihr Anteil" würde beim Selbstzahler der zu zahlende Wert von 144,55 € (287,40 € - 142,85 €) stehen. Das Dies würde bei vielen Angehörigen zu Verwirrung führen, da die Frage aufkäme, warum der Selbstzahler für diese Leistung etwas bezahlen muss, wenn bezahlen solle. Schließlich stellt der Gesamtpreis der Leistung ein einen Minusbetrag istdar

Deshalb wurde das Programm in solchen Fällen so entwickelt, dass in solchen Fällen, in denen der Anteil höher wäre als der Gesamtpreis, der komplette Monat mit dem ursprünglichen Zahlungsbetrag der Leistung gutgeschrieben und der neue neu zu zahlende Betrag in Rechnung gestellt wird. 

Der Wert des Gesamtpreises soll ist demnach immer höher sein, als der Wert des Anteils Wertanteil des Kostenträgers. 



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