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Es kommt immer mal vor, dass Leistungen nicht einheitlich korrigiert werden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen gern, was Sie in einem solchen Fall bitte beachten.
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Im folgenden Beispiel ist der Bewohner am 10.11.2018 verstorben. Die Korrekturrechnung des Selbstzahlers sieht wie folgt aus: Beispiel einer RechnungskorrekturWie Sie auf dem Bild zu sehen istkönnen, werden für den Pflegegrad die nicht mehr gültigen Tage gutgeschrieben, wohingegen . Wohingegen den anderen Leistungen der ganze Monat gutgeschrieben wird und die anwesenden Tage neu berechnet werden. |
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Der Grund für die unterschiedliche Korrektur liegt an der Verschiebung der Leistungen. DadurchAufgrund der Tatsache, dass die Pflegekasse nicht mehr den vollen Pflegegrad ausschöpft, verschieben sich verschiedene Leistungen zu anderen Kostenträgern. |
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Der Gesamtbetrag beträgt 31063.106,19 €. Wie Sie auf dem Bild zu sehen istkönnen, überschreitet die Leistung PG3 den Höchstbetrag des Pflegegrades um 407,15 €. (16691.669,15 € - 1262 1.262 €). Da dieser Betrag den Höchstbetrag überschreitet, bezahlt die Pflegekasse diese Summe nicht. Dieser Betrag wird vom nächsten Kostenträger getragen, in dem diesem Fall der vom Selbstzahler. Das gleiche Prinzip findet auch Anwendung mit dem Selbstzahler und der Leistung UVP. Da der Selbstzahler 407,15 € von PG3 übernimmt, bezahlt er von der Leistung UVP nur noch 142,85 € (550 € Einkünfte - 407,15 € des PG3). Den Rest Restbetrag bezahlt der Sozialhilfeträger.
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In diesem Beispiel verstirbt der Bewohner nun am 10.11.2018 und wird deshalb die Leistung nur bis zum 10.11.2018 berechnet. Daraus ergeben sich folgende Werte.Beträge: 10 x PG3 (54,87 €) = 548,70 € neuer Gesamtpreis Da PG3 in diesem Fall den Höchstbetrag unterschreitet, übernimmt die Pflegekasse den kompletten Betrag von 548,70 €. Insgesamt müssen von der Pflegegradleistung dafür 11201.120,45 € korrigiert werden (16691.669,15 € ursprünglicher Gesamtpreis - 548,70 € neuer Gesamtpreis). Der Gesamtpreis, der abgezogen wird ist 1120, beträgt 1.120,45 €. Da die Pflegekasse ursprünglich nur 1262 1.262 € bezahlt hat, bekommt sie erhält diese eine Gutschrift in Höhe von 713,30 € (1262 € - 548,70 €). Das lässt sich leicht dadurch darstellen, dass von erklären: Von der Gesamtanzahl der Tage werden die ungültigen Tage abgezogen werden (30,42 Tage - 20,42 Tage = 10 Tage). Neue Rechnung der PflegekasseDie Differenz der Gutschrift für PG3 bekommt erhält der Selbstzahler. Abgezogener Gesamtpreis von 11201.120,45 € - 713,30 € = 407,15 € Gutschrift. Neue Rechnung des Selbstzahlers
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