Sie möchten für einen Interessenten oder Klienten ein Angebot nach SGB XI in Kombination mit SGB V erstellen. Beim Erstellen des Angebots fällt Ihnen auf, das dass die volle Wegepauschale berechnet wird und nicht die Wegepauschale für Einsätze, in denen Leistungen aus beiden Grundlagen erbracht werden.
Panel | ||||
---|---|---|---|---|
| ||||
Im Menüpunkt "Verwaltung " - "/ Angebote u. Pflegeverträge" klicken Sie, nachdem Sie das betroffene Angebot geöffnet haben, auf die Schaltfläche "Leistungen verplanen". Sie befinden sich nun in der Angebotsplanung und können über die Schalftläche Schaltfläche "Kombin. SGB V / XI" , die Konfiguration für kombinierte Einsätze aufrufen. Es erscheint eine weiteres weitere Maske "Kombination von SGB V und SGB XI angeben". Für die Einsätze, die Sie hier auswählen, wird die Wegepauschale mit SGB V berechnet. Image AddedHinterlegung von Kombination von SGB V und SGB XI im Angebot |
In jedem Angebot besteht eine , von allen anderen Aufträgen und Angeboten unabhängige , Leistungsplanung, wodurch immer eine volle Wegepauschale berechnet wird. Wenn also Wegepauschale Wegepauschalen halbiert in Kombination mit anderen Grundlagen, wie SGB V berechnet werden sollen, muss wird dies im Angebotswesen zusätzlich für jedes einzelne Angebot konfiguriert werden.
Content by Label | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Image Removed
Hinterlegung von Kombination von SGB V und SGB XI im Angebot
Made with ♥ by MediFox - Datenschutz - Impressum