Sie möchten für einen Interessenten oder Klienten ein Angebot nach SGB XI in Kombination mit SGB V erstellen. Beim Erstellen des Angebots fällt Ihnen auf, dass die volle Wegepauschale berechnet wird und nicht die Wegepauschale für Einsätze, in denen Leistungen aus beiden Grundlagen erbracht werden.

Lösungsweg

Im Menüpunkt Verwaltung / Angebote u. Pflegeverträge klicken Sie, nachdem Sie das betroffene Angebot geöffnet haben, auf die Schaltfläche "Leistungen verplanen". Sie befinden sich nun in der Angebotsplanung und können über die Schaltfläche "Kombin. SGB V / XI" die Konfiguration für kombinierte Einsätze aufrufen. Es erscheint eine weitere Maske "Kombination von SGB V und SGB XI angeben". Für die Einsätze, die Sie hier auswählen, wird die Wegepauschale mit SGB V berechnet.


Hinterlegung von Kombination von SGB V und SGB XI im Angebot

Hintergrundinfo

In jedem Angebot besteht eine von allen anderen Aufträgen und Angeboten unabhängige Leistungsplanung, wodurch immer eine volle Wegepauschale berechnet wird. Wenn also Wegepauschalen halbiert in Kombination mit anderen Grundlagen, wie SGB V berechnet werden sollen, wird dies im Angebotswesen zusätzlich für jedes einzelne Angebot konfiguriert.