Sie möchten für einen Interessenten oder Klienten ein Angebot nach SGB XI in Kombination mit SGB V erstellen. Beim Erstellen des Angebots fällt Ihnen auf, das dass die volle Wegepauschale berechnet wird und nicht die Wegepauschale für Einsätze, in denen Leistungen aus beiden Grundlagen erbracht werden.
LösungsansatzPanel | ||||
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Im Menüpunkt |
Verwaltung |
/ Angebote u. Pflegeverträge |
klicken Sie, nachdem Sie das betroffene Angebot geöffnet haben, auf die Schaltfläche "Leistungen verplanen". Sie befinden sich nun in der Angebotsplanung und können über die |
Schaltfläche "Kombin. SGB V / XI" |
die Konfiguration für kombinierte Einsätze aufrufen. Es erscheint eine |
weitere Maske "Kombination von SGB V und SGB XI angeben". Für die Einsätze, die Sie hier auswählen, wird die Wegepauschale mit SGB V berechnet. |
Image Added Hinterlegung von Kombination von SGB V und SGB XI im Angebot |
In jedem Angebot besteht eine , von allen anderen Aufträgen und Angeboten unabhängige , Leistungsplanung, wodurch immer eine volle Wegepauschale berechnet wird. Wenn also Wegepauschale Wegepauschalen halbiert in Kombination mit anderen Grundlagen, wie SGB V berechnet werden sollen, muss wird dies im Angebotswesen zusätzlich für jedes einzelne Angebot konfiguriert werden.
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Hinterlegung von Kombination von SGB V und SGB XI im Angebot
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