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Im Menüpunkt " Stammdaten " - "/ Klienten " haben Sie die Möglichkeit, sowohl den Nachweis , als auch die Rechnung über den Pflegekontrollbesuch § 37.3 SGB XI direkt zu drucken, ohne vorher einen Einsatz über eine Leistungsplanung angelegt zu haben.Gehen Sie wie folgt vor:  Folgen Sie hierfür gern unserem Lösungsweg: 

Lösungsweg

Panel
borderColorgrey
titleSchnellabrechnung nutzen
  1. Wählen Sie gern per Mausklick das Symbol für den Drucker neben dem Haken "§ 37.3 SGB XI" in den Stammdaten des Klienten.
    Image Added
    § 37.3 SGB XI Abrechnungsmaske in den Stammdaten

  2. Überprüfen Sie die automatisch hinterlegten Daten
wie "Zeit der Leistungserbringung", "Kostenträger" und die abzurechnende Leistung
  1. in den Angaben für die Abrechnung. Korrigieren Sie diese Daten bitte gegebenenfalls.
  2. Sie haben die Möglichkeit durch Auswählen der entsprechenden Angaben den Pflegegrad, das Besuchsdatum, den Besuchsbeginn, die Telefonnummer, den Klienten auf jeder Seite und die IK Nummer direkt auf den Nachweis drucken zu lassen. 
  3. Zusätzlich müssen Sie in dem Bereich "Mitarbeiter", den Mitarbeiterhinterlegen der den Beratungsbesuch durchführt, damit bei der Abrechnung die Lebenslangebeschäftigtennummer mit übermittelt wird.
  4. Bei Bedarf können Sie das "Datum des nächsten Besuchs" eintragen
"
  1. . Dieses Datum wird sowohl in den Stammdaten des Klienten in der Registerkarte "Abrechnung" hinterlegt
,
  1. als auch in der Wiedervorlage als Erinnerung. 
  2. Um den Vorgang abzuschließen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Drucken".
  3. Die Rechnung wird nun automatisch gedruckt. Sollten Sie diese erneut drucken oder einsehen wollen, finden Sie diese, wie jede andere Rechnung, unter
"
  1. Abrechnung
" - "
  1. / Abrechnung der
Leistungen" und/oder "Abrechnung" - "
  1. Leistungen und/oder Abrechnung / Rechnungen und Korrekturen
"
  1. .


Note

Um den Pflegekontrollbesuch Kriterien, die erfüllt sein müssen, um Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 direkt über die Stammdaten SGB XI abrechnen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Der Haken "§ 37.3 SGB XI" in den Stammdaten des Klienten muss gesetzt sein..
  • Der Klient benötigt einen gültigen Betreuungszeitraum.
  • Bitte beachten Sie, dass die Hinterlegung des  Pflegegrads hierfür wichtig ist. Ohne den Es muss ein Pflegegrad hinterlegt sein. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch daraufhierauf.
  • Die VergütungsvereinbarungVergütungsvereinbarungen, die die abzurechnende Leistung beinhaltet, muss ist dem Kostenträger zugeordnet seinzu zuordnen.



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Pflegekontrollbesuche lassen sich in den Stammdaten des Klienten schnell und bequem planen und abrechnen

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