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Sie möchten nach Vorgabe der Krankenkasse eine Verordnung nach der Grundlage §37 (1a) abrechnen. Dabei handelt , wobei es sich um die Unterstützungspflege .handelt - gern unterstützen wir Sie hierbei:
Lösungsweg 1
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Lösungsweg 2
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Lösungsweg
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Hintergrundinfo
Bitte beachten Sie, dass Sie Verordnungen müssen korrekt nach § 37 (1a) SGB V angelegt werdenangelegen, damit im Datenträgeraustausch die richten richtige Positionsnummer übertragen wird.
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