Sie möchten nach Vorgabe der Krankenkasse eine Verordnung nach der Grundlage §37 (1a) abrechnen, wobei es sich um die Unterstützungspflege handelt - gern unterstützen wir Sie hierbei: 

Lösungsweg 1

Verordnung nach § 37 (1a) anlegen - Verordnungsformular
  1. Legen Sie über den Menüpunkt Verwaltung / Verordnungen u. Aufträge eine neue Verordnung über die Schaltfläche „Neue Verordnung (Formular)" an.
  2. Tragen Sie dort zunächst die erforderlichen Angaben für die Gültigkeit ein.
  3. Um die Verordnung als § 37 (1a) zu kennzeichnen, scrollen Sie nun bitte zum unteren Rand des Formulars und setzen den Haken bei „Unterstützungspflege nach § 37 (1a) SGB V".

    Grundlage nach § 37 (1a) per Haken aktivieren

  4. Hinterlegen Sie nun den Arzt und sichern Sie danach die Änderungen. Die Verordnung ist nun mit der richtigen Grundlage hinterlegt.
  5. Sie haben nun die Möglichkeit, die beiden Haken für die Hinterlegung der „Grundpflege" und der „hauswirtschaftlichen Versorgung" zu nutzen. Diese werden, wie gewohnt, auf das Antragsformular übernommen. 

    Die Grundlage §37 (1a) wird unter der Bezeichnung § 37.2 SGB V geführt und im Programm angezeigt. Die Verordnung hat also keine spezifische Bezeichnung, um sich von Verordnungen nach Grundlage der Behandlungspflege abzuheben.

Lösungsweg 2

Verordnung nach § 37 (1a) anlegen - Auftragsmaske - MediFox finance

Falls Sie über MediFox finance abrechnen, ist folgender Lösungsweg anzuwenden:

  1. Legen Sie über den Menüpunkt Verwaltung / Verordnungen u. Aufträge eine neue Verordnung über die Schaltfläche „Neuer Auftrag" an.
  2. Tragen Sie dort zunächst die erforderlichen Angaben für die Gültigkeit und den Arzt ein.
  3. Wählen Sie die Grundlage § 37.1 SGB V aus. 
  4. Um die Verordnung als § 37 (1a) SGB V zu kennzeichnen, wählen Sie in der Auswahlliste „DTA" die „Regelleistung nach § 37 (1a) S.1 SGB V" aus.
  5. Sichern Sie danach die Änderungen. Die Verordnung ist nun mit der richtigen Grundlage hinterlegt. 
  6. Sie können die Leistungen anschließend eintragen.

Lösungsweg 3

Verordnung nach § 37 (1a) anlegen - Auftragsmaske
  1. Legen Sie über den Menüpunkt Verwaltung / Verordnungen u. Aufträge eine neue Verordnung über die Schaltfläche „Neuer Auftrag" an.
  2. Tragen Sie dort zunächst die erforderlichen Angaben für die Gültigkeit und den Arzt ein.
  3. Wählen Sie die Grundlage § 37.2 SGB V aus. 
  4. Um die Verordnung als § 37 (1a) SGB V zu kennzeichnen, wählen Sie in der Auswahlliste „DTA" die „Regelleistung nach § 37 (1a) S.1 SGB V" aus.
  5. Sichern Sie danach die Änderungen. Die Verordnung ist nun mit der richtigen Grundlage hinterlegt. 
  6. Sie können die Leistungen anschließend eintragen.

Lösungsweg

§ 37 (1a) nicht in der Auftragsmaske als Grundlage verfügbar
  1. Wählen Sie mit einem Rechtsklick auf den Kostenträger „Kostenträger anzeigen" aus. 
  2. Öffnen Sie im Register „Einstellungen 1"die aktuelle Vergütungsvereinbarung. 
  3. Klicken Sie in der gewählten Vergütungsvereinbarung im Register „Grundeinstellungen" zunächst auf die Leistungsgrundlage nach § 37.2 SGB V. Wählen anschließend die Schaltfläche "Leistungsgrundlage konfigurieren" aus.

    Leistungsgrundlage konfigurieren

    Die ersten beiden Ziffern der Positionsnummer unterscheiden sich je Grundlage:

    § 37.1 - Krankenhausvermeidungspflege§ 37.2 - Behandlungspflege§ 37.1 a - Unterstützungspflege nach Regelleistung§ 37.1 a - Unterstützungspflege nach Ermessensleistung
    01 - X - XXX03 - X - XXX10 - X - XXX11 - X - XXX
  4. Im neuen Dialog setzen Sie nun die erforderlichen Haken für die Regelleistung nach § 37 (1a) SGB V und die Ermessensleistung nach § 37 (1a) SGB V.
  5. Übernehmen Sie danach die Eingabe über „OK".
  6. Wechseln Sie nun zurück in den Menüpunkt Verwaltung / Verordnungen u. Aufträge und öffnen Sie den angelegten Auftrag erneut.

    Neu angelegte Grundlagen in der Auftragsmaske auswählen

  7. Das Auswahlfeld „DTA" steht nun zur Verfügung. 

Hintergrundinfo

Bitte beachten Sie, dass Sie Verordnungen korrekt nach § 37 (1a) SGB V angelegen, damit im Datenträgeraustausch die richtige Positionsnummer übertragen wird.