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Es kommt immer mal vor, dass Leistungen nicht einheitlich korrigiert werden.
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Im folgenden Beispiel ist der Bewohner am 10.11.2018 verstorben. Die Korrekturrechnung des Selbstzahlers sieht wie folgt aus: Beispiel einer RechnungskorrekturWie auf dem Bild zu sehen ist, werden für den Pflegegrad die nicht mehr gültigen Tage gutgeschrieben, wohingegen den anderen Leistungen der ganze Monat gutgeschrieben und die anwesenden Tage neu berechnet werden. |
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Der Grund für die unterschiedliche Korrektur liegt an der Verschiebung der Leistungen. Dadurch, dass die Pflegekasse nicht mehr den vollen Pflegegrad ausschöpft, verschieben sich verschiedene Leistungen zu anderen Kostenträgern. |
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Der Gesamtbetrag beträgt 3106,19 €. Wie auf dem Bild zu sehen ist, überschreitet die Leistung PG3 den Höchstbetrag des Pflegegrades um 407,15 €. (1669,15 € - 1262 €). Da dieser Betrag den Höchstbetrag überschreitet, bezahlt die Pflegekasse diese Summe nicht. Dieser Betrag wird vom nächsten Kostenträger getragen, in dem Fall der Selbstzahler. Das gleiche Prinzip findet auch Anwendung mit dem Selbstzahler und der Leistung UVP. Da der Selbstzahler 407,15 € von PG3 übernimmt, bezahlt er von der Leistung UVP nur noch 142,85 € (550 € Einkünfte - 407,15 € des PG3). Den Rest bezahlt der Sozialhilfeträger.
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In diesem Beispiel verstirbt der Bewohner nun am 10.11.2018 und wird deshalb nur bis zum 10.11.2018 berechnet. Daraus ergeben sich folgende Werte. 10 x PG3 (54,87 €) = 548,70 € neuer Gesamtpreis Da PG3 in diesem Fall den Höchstbetrag unterschreitet, übernimmt die Pflegekasse den kompletten Betrag von 548,70 €. Insgesamt müssen von der Pflegegradleistung dafür 1120,45 € korrigiert werden (1669,15 € ursprünglicher Gesamtpreis - 548,70 € neuer Gesamtpreis). Der Gesamtpreis der abgezogen wird ist 1120,45 €. Da die Pflegekasse ursprünglich nur 1262 € bezahlt hat, bekommt sie eine Gutschrift in Höhe von 713,30 € (1262 € - 548,70 €). Das lässt sich leicht dadurch darstellen, dass von der Gesamtanzahl der Tage die ungültigen Tage abgezogen werden (30,42 Tage - 20,42 Tage = 10 Tage) Neue Rechnung der PflegekasseDie Differenz der Gutschrift für PG3 bekommt der Selbstzahler. Abgezogener Gesamtpreis von 1120,45 € - 713,30 € = 407,15 € Gutschrift. Neue Rechnung des Selbstzahlers
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