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Es kommt immer mal vor, dass Leistungen nicht einheitlich korrigiert werden.


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titleBeispiel

Im folgenden Beispiel ist der Bewohner am 10.11.2018 verstorben. Die Korrekturrechnung des Selbstzahlers sieht wie folgt aus:

Beispiel einer Rechnungskorrektur

Wie auf dem Bild zu sehen ist, werden für den Pflegegrad die nicht mehr gültigen Tage gutgeschrieben, wohingegen den anderen Leistungen der ganze Monat gutgeschrieben und die anwesenden Tage neu berechnet werden. 



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titleGrund

Der Grund für die unterschiedliche Korrektur liegt an der Verschiebung der Leistungen. Dadurch, dass die Pflegekasse nicht mehr den vollen Pflegegrad ausschöpft, verschieben sich verschiedene Leistungen zu anderen Kostenträgern. 



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solidtitleUrsprüngliche Rechnungen


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titleUrsprüngliche Rechnung der Pflegekasse

Rechnung an die Pflegekasse


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titleUrsprüngliche Rechnung an den Selbstzahler

Rechnung an den Selbstzahler

Der Gesamtbetrag beträgt 3106,19 €. Wie auf dem Bild zu sehen ist, überschreitet die Leistung PG3 den Höchstbetrag des Pflegegrades um 407,15 €. (1669,15 € - 1262 €). Da dieser Betrag den Höchstbetrag überschreitet, bezahlt die Pflegekasse diese Summe nicht. Dieser Betrag wird vom nächsten Kostenträger getragen, in dem Fall der Selbstzahler. Das gleiche Prinzip findet auch Anwendung mit dem Selbstzahler und der Leistung UVP. Da der Selbstzahler 407,15 € von PG3 übernimmt, bezahlt er von der Leistung UVP nur noch 142,85 € (550 € Einkünfte - 407,15 € des PG3). Den Rest bezahlt der Sozialhilfeträger. 

  • Pflegekasse = 1262 € aus der Leistung PG3
  • Selbstzahler = 550 € (Summe der Einkünfte) = Restbetrag von PG3 (407,15 €) + Anteil UVP (142,85 €)
  • Sozialhilfeträger = 1294,19 € =  Restbetrag UVP (731,42 €) und IVK EZ (562,77€) 



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titleErklärung der Korrekturrechnungen

In diesem Beispiel verstirbt der Bewohner nun am 10.11.2018 und wird deshalb nur bis zum 10.11.2018 berechnet. Daraus ergeben sich folgende Werte.

10 x PG3 (54,87 €) = 548,70 € neuer Gesamtpreis
10 x UVP (28,74 €) = 287,40 € neuer Gesamtpreis
10 x IVK EZ (18,50 €) = 185,00 € neuer Gesamtpreis

Da PG3 in diesem Fall den Höchstbetrag unterschreitet, übernimmt die Pflegekasse den kompletten Betrag von 548,70 €. Insgesamt müssen von der Pflegegradleistung dafür 1120,45 € korrigiert werden (1669,15 € ursprünglicher Gesamtpreis - 548,70 € neuer Gesamtpreis). 

Der Gesamtpreis der abgezogen wird ist 1120,45 €. Da die Pflegekasse ursprünglich nur 1262 € bezahlt hat, bekommt sie eine Gutschrift in Höhe von 713,30 € (1262 € - 548,70 €). Das lässt sich leicht dadurch darstellen, dass von der Gesamtanzahl der Tage die ungültigen Tage abgezogen werden (30,42 Tage  - 20,42 Tage = 10 Tage)


Neue Rechnung der Pflegekasse


Die Differenz der Gutschrift für PG3 bekommt der Selbstzahler. Abgezogener Gesamtpreis von 1120,45 € - 713,30 € = 407,15 € Gutschrift.


Neue Rechnung des Selbstzahlers


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titleWarum werden bei den Leistungen UVP und IVK EZ der komplette Monat abgezogen und teilweise neuberechnet? 

Der Selbstzahler bezahlt die Summe seiner Einkünfte, das sind 550 €. Ursprünglich hat der Selbstzahler nur 142,85 € von der Leistung UVP bezahlt, da er einen Teil von PG3 mitgetragen hat. Da nun PG3 vollständig von der Pflegekasse bezahlt wird, kann der Selbstzahler den kompletten neuen UVP Betrag bezahlen. Das sind 287,40 €. 

Würde man jetzt von der Ursprungsrechnung einfach nur 20,42 Tage abziehen, wie bei PG3, gäbe es einen Gesamtpreis von -586,87 €. Unter der Spalte "Ihr Anteil" würde beim Selbstzahler der zu zahlende Wert von 144,55 € (287,40 € - 142,85 €) stehen. Das würde bei vielen Angehörigen zu Verwirrung führen, da die Frage aufkäme, warum der Selbstzahler für diese Leistung etwas bezahlen muss, wenn der Gesamtpreis der Leistung ein Minusbetrag ist. 

Deshalb wurde das Programm so entwickelt, dass in solchen Fällen, in denen der Anteil höher wäre als der Gesamtpreis, der komplette Monat mit dem ursprünglichen Zahlungsbetrag der Leistung gutgeschrieben und der neue zu zahlende Betrag in Rechnung gestellt wird. 

Der Wert des Gesamtpreises soll immer höher sein, als der Wert des Anteils des Kostenträgers. 



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