Bei der Verwendung der e-Verordnung unterstützt Sie zusätzlich ein Anleitungsvideo unserer e-Kursbibiliothek von smartAware. 

Mit folgendem Link können Sie sich die Anleitungsartikel für die Stammdaten in MediFox ambulant ansehen. 



Bei Nutzung der e-Verordnung erhalten Sie zudem Zugriff auf die Vertragsbibliothek da Sie bei manchen Kostenträgern bestimmte Voraussetzungen einhalten müssen, wie z.B. gesonderte Verträge mit den AOKen.


Übersicht teilnehmender Kostenträger am Verfahren der e-Verordnung eVO

Name

IK

Ort

Hinweis

Bahn BKK

10993850360486 Frankfurt am Main

Barmer

10494000542201 WuppertalBundesweit identisch

BKK VBU

10972391310969 Berlin

IKK Gesund Plus

10120296139124 Magdeburg

mhplus Betriebskrankenkasse

10803561271636 Ludwigsburg
AOK Plus10729900501067 Dresden

Seit 01.04.2023

Anmeldung vom Pflegedienst bei AOK 14 Tage vor erstem eVO Versand notwendig! Die AOK benötigt einen gesonderten Datenschutz-Vertrag mit dem Pflegedienst.

AOK Hessen10531314561352 Bad Homburg

Seit 01.04.2023

Anmeldung vom Pflegedienst bei AOK 14 Tage vor erstem eVO Versand notwendig! Die AOK benötigt einen gesonderten Datenschutz-Vertrag mit dem Pflegedienst.

AOK Sachsen-Anhalt101097008

39106 Magdeburg 

Seit 01.04.2023

Anmeldung vom Pflegedienst bei AOK 14 Tage vor erstem eVO Versand notwendig! Die AOK benötigt einen gesonderten Datenschutz-Vertrag mit dem Pflegedienst.

AOK Nordost109519005

10178 Berlin

Seit 22.01.2024

Anmeldung vom Pflegedienst bei AOK 14 Tage vor erstem eVO Versand notwendig! Die AOK benötigt einen gesonderten Datenschutz-Vertrag mit dem Pflegedienst.

AOK Baden-Württemberg108018007

70191 Stuttgart

Seit 15.02.2024

Eine Übermittlung der e-Verordnung ist jederzeit möglich, eine gesonderte Vereinbarung ist nicht notwendig.