Sie haben einen neues Angebot für die Leistungsgrundlage SGB XI anlegt, jedoch wird der monatliche Höchstbetrag des Pflegegrades im Bereich "Kasse" nicht richtig ausgewiesen.
Es kann sein, dass das Programm andere Angebote der selben Grundlage einbezieht. Um das zu prüfen, gehen Sie wie folgt vor:
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Die Leistungen, die im monatlichen Höchstbetrag des Pflegegrades, berücksichtigt werden sollen, müssen in einer bestimmten Leistungsgruppe enthalten sein. Gehen Sie zur Prüfung wie folgt vor:
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Hintergrund
Damit der monatliche Höchstbetrag des Pflegegrades für den Kassenanteil berücksichtigt werden kann, muss dies richtig in der Vergütungsvereinbarung hinterlegt sein.
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Der Höchstbetrag für Pflegegrad 3 ist überschritten
Erforderlicher Haken um andere Angebote oder Rechnungen des gewünschten Angebotszeitraums, zu ignorieren
Fehlende Leistungen der Leistungsgruppe werden über den Pflegegrad hinaus berechnet