Diese Informationen werden benötigt, wenn eine Weiterberechnung bestimmter Leistungen im Todesfall erfolgen soll.
Dies greift, wenn z. B. der Todestag vor Ende der Betreuungszeit ist.
- Öffnen Sie hierfür das Modul Administration
- Wählen Sie bitte Abrechnung
- Klicken Sie nun auf Entgeltvereinbarungen
- Klicken Sie auf den Reiter Berechnungsregeln 3
- Öffnen Sie bitte die Option Weiterberechnung im Todesfall
- Klicken Sie gern auf das Pluszeichen
- Legen Sie eine Bezeichnung fest
- Bis zum Sterbedatum berechnete Leistung mit dem Pluszeichen "+" hinterlegen
- Nach dem Sterbedatum bis zum Ende der Betreuungszeit berechnete Leistung mit dem Pluszeichen "+" hinterlegen
Bestätigen Sie gern mit Ok Die zweite Leistung wird nun nach dem Todestag, wenn Betreuungszeit länger läuft, weiterhin berechnet Fenster zum Hinterlegen der Leistung für die Weiterberechnung im Todesfall |
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