Ordnen Sie den Kostenträgern generell oder hinsichtlich der Abrechnung der Inkontinenzpauschale gezielt eine EGV zu. Dies erfolgt, wenn in der Administration der Haken bei "Entgeltvereinbarungen, die den Kostenträgern zugeordnet sind, haben Vorrang gegenüber denen, die den Organisationseinheiten zugeordnet sind", gesetzt ist. Die unabhängige Abrechnung von Leistungen, welche durch die Zuordnung der EGV auf z.B. ein Haus begrenzt sind, ist hiermit ebenfalls erfolgt.
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