Obwohl der Bewohner ein noch vorhandenes "€-Guthaben" für die Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege besitzt, wird nicht die gewünschte Summe abgebucht. Lesen Sie gern hierzu mehr in diesem Artikel:
In diesem Fall kann es sein, dass die verfügbaren Tage bereits verbraucht wurden. Ist entweder das Geld oder sind die Tage aufgebraucht, verfällt der jeweilige Anspruch des anderen Kontingents. |
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