Bei einem Bewohner wurden für Januar, Februar und März Rechnungen für die Kurzzeitpflege erstellt. Nun wünschen Sie die Januar-Rechnung zu stornieren und mit einer anderen Anzahl an Tagen zu erstellen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen.
In diesem Fall entsteht eine Änderung des Kontingents für € oder Tage, welche auf die neu zu erstellende Rechnung und die Folgerechnungen Auswirkungen hat. Daher stornieren und berechnen Sie bitte wie folgt:
Hat sich die Anzahl der Anwesenheitstage im Januar um z. B. 5 erhöht, werden diese vom Kontingent abgezogen und können evtl. im März nicht mehr der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden. |
|
|