In diesem Artikel erklären wir Ihnen gern, warum auf einer Kostenträgerrechnung ein anderer abzurechnender Anteil für den nächsten Kostenträger als auf der tatsächlichen Rechnung des jeweiligen Kostenträgers angezeigt wird.
Auf der Selbstzahlerrechnung steht, dass der Anteil des Sozialhilfeträgers 150 € beträgt. Der tatsächliche Anteil auf der Sozialhilfeträgerrechnung beläuft sich jedoch 262 €. |
Grund Dies liegt an der Konfiguration der Leistungen im Bereich Administration/ Kataloge/ Verwaltung/ Leistungs-/ Maßnahmenkatalog. In diesem Bereich werden für die Leistung die Kostenträger bestimmt. Wenn eine Leistung nur einem einzigen Kostenträger zugeordnet ist, sehen die anderen Kostenträger diese Leistung und den Betrag nicht auf der Rechnung. Somit kann es sein, dass die Aufteilung bei der Kostenaufschlüsselung auf der Rechnung untereinander abweicht. |
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Bitte beachten Sie, dass sobald mehr als zwei Kostenträger aktiviert sind, alle anderen den Betrag ebenfalls sehen. |