Krankenkasse: Einer Krankenkasse werden nur SGB V Vergütungsvereinbarungen zugeordnet. Pflegekasse: Einer Pflegekasse werden nur SGB XI Vergütungsvereinbarung zugeordnet. Selbstzahler: Dem Selbstzahler werden in der Regel keine Vergütungsvereinbarungen zugeordnet, sofern es sich nicht um einen Privatpatienten handelt oder Sie Auftragsleistungen anbieten, welche nicht an Kranken- oder Pflegekassen abgerechnet werden. |