Sie möchten für einen Interessenten oder Klienten mit Pflegegrad 1 ein Angebot nach SGB XI erstellen. Jedoch fällt Ihnen beim Berechnen des Angebots auf, dass kein Anteil an die Kasse ausgewiesen wird - gern unterstützen wir Sie mit diesem Artikel hierbei: 

Lösungsweg

  1. Wechseln Sie hierfür in den Menüpunkt Einstellungen / Leistungen / Leistungskatalog.
  2. Aktivieren Sie bitte bei den entsprechenden SGB XI - Leistungen im Leistungskatalog, die Leistungsgrundlage § 45b SGB XI und achten Sie darauf, dass der Haken bei "Pflegegrad 1" gesetzt ist.

    Konfiguration der Leistung für Pflegegrad 1 und § 45b SGB XI

  3. Legen Sie im Menüpunkt Verwaltung / Angebote u. Pflegeverträge ein neues Angebot nach § 45b SGB XI an und verplanen Sie die gewünschten Leistungen.
  4. Weisen Sie nun die Pflegekasse als zugeordneten Kostenträger über die Schaltfläche "Hinzufügen" dem Angebot zu, aber nur, wenn die Abtretungserklärung vorhanden ist.
    Anderenfalls rechnen Sie den Auftrag an den Selbstzahler ab.

    Angabe der Abtretung im Angebot

  5. Nun können Sie das Angebot nach § 45b SGB XI mit einem Kassenanteil berechnen lassen.


  • Die vormals in diesem Zusammenhang falsch berechneten Angebote nach SGB XI können Sie löschen.
  • Bei zugeordneten Kostenträgern unter "Anteil in €" können Sie den Kassenanteil anpassen 

    Angabe der Kostenaufteilung im Falle eines niedrigeren Kassenanteils für das Angebot

  • Achten Sie darauf, dass die manuelle Kostenaufteilung nicht das vorhandene Budget für § 45b SGB XI überschreitet.

Hintergrundinfo

Sachleistungen werden bei Klienten mit dem Pflegegrad 1 über die Grundlage § 45b SGB XI abgerechnet, da kein Sachleistungsanspruch besteht.